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Herzogin Meghan gewinnt vor Gericht gegen Zeitung – Sie könnte Millionen kassieren

NEW YORK, NEW YORK - SEPTEMBER 25: Meghan, Duchess of Sussex speaks onstage during Global Citizen Live, New York on September 25, 2021 in New York City. (Photo by John Lamparski/Getty Images,)
Herzogin Meghan hat vor Gericht einen Sieg errungen. Bild: Getty Images North America / John Lamparski
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Wegen privatem Brief an ihren Vater: Meghan gewinnt Rechtsstreit gegen Zeitung – und könnte jetzt Millionen kassieren

30.12.2021, 13:16
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Was Herzogin Meghan in einem Brief an ihren Vater schreibt, ist Privatsache und hat in der Zeitung nichts verloren. Zu diesem Schluss ist ein britisches Gericht gekommen und hat der Herzogin von Sussex somit Recht gegeben. Die hatte nämlich gegen das Boulevardblatt "Mail on Sunday" geklagt, das Auszüge aus einem handschriftlichen Brief an ihren Vater veröffentlicht hatte, mit dem die Herzogin zerstritten ist. Für dieses rechtswidrige Verhalten muss das Boulevardblatt jetzt eine hohe Strafe zahlen.

Die "Mail on Sunday", die zu der Verlagsgruppe Associated Newspaper gehört, räumte die Niederlage auf ihrer Titelseite am Sonntag ein. Es sei ein finanzieller Ausgleich vereinbart worden, heißt es darin. Wie "The Sun" berichtet, könnte der Sieg vor Gericht Meghan circa 1,8 Millionen Euro einbringen. So hoch waren nämlich ihre Anwaltskosten – und die muss der Verlierer übernehmen.

Duchess of Sussex court case. A man holds a copy of the Mail on Sunday with a printed a statement on page three acknowledging that the Duchess of Sussex won her copyright claim against the newspaper&# ...
Meghan bekam vor Gericht Recht.Bild: PA Wire / Jonathan Brady

Schon im Februar hatte ein Richter am Londoner High Court den Brief als "persönlich und privat" und die Veröffentlichung als rechtswidrig beurteilt. Der Verlag ging in Berufung und argumentierte, Meghan hätte erwarten müssen, dass der Inhalt des Schreibens durchsickern könnte. Doch auch das Berufungsgericht sah das anders und gab Meghan Recht.

Auch wenn die Herzogin sich sicher über den Triumph vor Gericht freut, ist ihr eine Sache bislang noch immer verwehrt geblieben: Die "Mail on Sunday" hat sich nicht für die Verletzung ihrer Privatsphäre entschuldigt. Darauf hatte die 40-Jährige vor Gericht explizit bestanden, doch der Verlag sah davon ab.

(nik)

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