Bushido kann im juristischen Sinne teilweise aufatmen. Es geht allerdings nicht um den Großprozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder – hier tritt der Rapper als Zeuge und Nebenkläger auf. Vielmehr wurde nun ein weiteres Verfahren gegen den Berliner wegen Brandstiftung fallengelassen.
Dabei geht es um einen Vorfall aus dem Dezember 2013, die Anklage erfolgte im Herbst 2021. Seinerzeit soll Bushido zwei Komplizen dazu angestiftet haben, Feuer im Dachstuhl seiner Villa in Kleinmachnow zu legen. Dadurch soll er den Denkmalschutz für das Anwesen umgangen, und so die Möglichkeit bekommen haben, das Haus nach seinen Vorstellungen umzubauen. Außerdem sei Schadensersatz von seiner Versicherung gezahlt worden.
Bis zu zehn Jahre Haft hätten den "Mephisto"-Interpreten erwartet, wenn er verurteilt worden wäre – doch die Staatsanwaltschaft Potsdam hat jetzt anders entschieden. Bushidos Widersacher Fler meldete sich kurz nach Bekanntwerden der Meldung auf Twitter dazu zu Wort.
Der "Stern" berichtete am Dienstag, dass das gemeinsame Anwesen in Kleinmachnow, das jeweils zur Hälfte Bushido und Abou-Chaker gehört, zwangsversteigert wird. Im Zuge dessen wurde nun auch bekannt, dass das Verfahren wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung an dem Anwesen gegen Bushido am 7. Juni überraschend eingestellt wurde.
Der "Stern" schreibt dazu: "Die zu erwartende Ahndung würde neben den rechtskräftigen Vorverurteilungen kaum ins Gewicht fallen." Damit sind Steuerhinterziehungen und ein vorangegangener Versicherungsbetrug gemeint, wegen diesen Delikten wurde Bushido in der Vergangenheit tatsächlich verurteilt.
Dass das aktuelle Brandstiftungs-Verfahren eingestellt wurde, dürfte Bushido und seiner Familie zugutekommen. Immerhin sollen die Ferchichis planen, nach Dubai auszuwandern. Das wäre während eines laufenden Verfahrens sicherlich nicht so einfach möglich gewesen.
Fler, der sich über die Entwicklungen sowohl im Langzeit-Prozess als auch zu anderen Verwicklungen Bushidos in den vergangenen Monaten kritisch äußerte, ließ nun auch diese Gelegenheit nicht ungenutzt, gegen den Rapper und einstigen Weggefährten zu schießen. Er vermutet hinter der fallengelassenen Anklage einen Deal mit der Staatsanwaltschaft und wettert: "Erst anzünden, dann Deal machen!"
Dass das Verfahren nun so plötzlich eingestellt wurde, ist vor allem deswegen verwunderlich, weil die Polizei schon kurz nach dem Vorfall 2013 Anhaltspunkte hatte, die dafür sprachen, dass das Feuer in der Villa absichtlich gelegt wurde. Zusätzlich sollten Tonaufnahmen existieren, die Arafat Abou-Chaker angefertigt habe. Darauf sei zu hören, dass jemand beauftragt wurde, das Feuer zu legen.
Unabhängig vom fallengelassenen Verfahren wird das einstmals gemeinschaftliche Anwesen von Abou-Chaker und Bushido am 15. Juni zwangsversteigert. Laut "Stern" wird der Gebäudekomplex auf einen Gesamtwert von 14,8 Millionen Euro geschätzt. Im Gegensatz zu Bushido wohnt Abou-Chaker noch immer in einem der Häuser auf dem Grundstück. Deswegen könne es durchaus sein, dass er mitbieten wird.
Aber auch ein paar Korrekturmaßnahmen warten auf den künftigen Eigentümer: So soll ein ungenehmigter unterirdischer Wellnessbereich entstanden sein, der beide Villen miteinander verbindet. Dieser müsse vom Käufer zurückgebaut werden, was noch einmal mit 2,6 Millionen Euro zu Buche schlagen dürfte – das dürfte die Attraktivität des Anwesens sicherlich für potenzielle Käufer noch etwas schmälern.
(cfl)