Gil Ofarim löste vor rund einem Jahr einen Antisemitismus-Skandal aus. Der Sänger erhob schwere Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel. Angeblich hatte ein Mitarbeiter des Hotels ihn aufgefordert, seine Kette mit einem Davidstern einzupacken, nachdem "irgendeiner aus der Ecke" ihn bereits zuvor darum gebeten haben soll. Erst dann hätte er einchecken dürfen. Davor sei er nach seiner Schilderung beim Einchecken lange nicht berücksichtigt worden.
Der 40-Jährige teilte damals ein Video auf seinem Instagram-Account nach dem angeblichen Vorfall, bei dem er sitzend vor dem Hotel schilderte, was passiert sein soll. Dazu schrieb er: "Antisemitismus in Deutschland 2021! Gestern in Leipzig... warum? Haben wir denn nichts aus der Vergangenheit gelernt? Bin sprachlos, es ist nicht das erste Mal, aber irgendwann reicht es." Bis jetzt haben mehr als vier Millionen Menschen den Clip angeklickt.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte den Künstler im März 2022 wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Nun muss sich der einstige "Let's Dance"-Star vor Gericht verantworten.
Wie die Deutsche Presse-Agentur jetzt berichtete, teilte das Landgericht Leipzig mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zugelassen habe. Damit wurde das Hauptverfahren eröffnet. Bereits am 24. Oktober soll der Prozess beginnen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig habe sich der Vorfall nicht so zugetragen, wie es Gil im Oktober 2021 geschildert hat.
Die 6. Strafkammer des Langerichts Leipzig habe übrigens die Anklage unverändert zugelassen. Im Fall einer Verurteilung könnte wohl auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein. Der beschuldigte Mitarbeiter erstatte Anzeige, im Prozess wird er nach Angaben des Gerichts als Nebenkläger auftreten. Das Landgericht gab zudem an, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig noch eine weitere Anklage gegen den Sänger erhoben habe.
Dabei handelt es sich um falsche eidesstattliche Versicherung, Betrug und versuchten Betrug. Das Gericht habe allerdings noch nicht über die Eröffnung dieser Verfahren entschieden. Der Künstler soll "wahrheitswidrig eidesstattlich versichert haben, nie geäußert zu haben, dass das von ihm erstellte Video viral gehen" solle.
Er soll aus Sicht der Staatsanwaltschaft unzutreffende Äußerungen über die Worte des Hotelmitarbeiters wiederholt haben. Nach wie vor gilt für Gil Ofarim bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
(iger)