Netflix wird weltweit von Millionen Menschen genutzt, dennoch blicken viele nicht ganz unkritisch auf den Streaming-Dienst. Im Fokus stehen beispielsweise oft neue Abo-Modelle beziehungsweise Preiserhöhungen. Das Kammergericht Berlin hat nun entschieden: Bestimmte Klauseln in den AGBs des Anbieters sind unwirksam. Es ergingen gleich zwei Berufungsurteile gegen Spotify und Netflix.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich nach der Entscheidung klar positioniert. In einer Mitteilung ist von einer "richtungsweisende Entscheidung" die Rede.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände bemängelten, dass Streaming-Anbieter sich in ihren AGB vorbehalten, nach eigenem Ermessen einseitig die Preise ihrer Abonnement-Angebote ändern zu können, um gestiegenen Gesamtkosten Rechnung zu tragen. Oder kurz gesagt: Netflix erhöhte die Preise, ohne dass Kund:innen zustimmen mussten.
Das Kammergericht Berlin kam diesen November zu dem Ergebnis: Preisanpassungsklauseln in den AGB führender Streaming-Anbieter sind unwirksam.
2021 und 2022 untersagte auch schon das Landgericht Berlin nach Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände den Streaming-Anbietern die weitere Nutzung der Klauseln im Geschäftsverkehr mit Verbraucher:innen. Daraufhin legten die Streaming-Dienste Berufung ein, nun kassierten sie die nächste Klatsche.
Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, begrüßt die neueste Entwicklung. In einer aktuellen Mitteilung heißt es:
Netflix und Spotify könnten sich "ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen", die Urteile seien ein "starkes Signal". Rechtskräftig sind sie allerdings nicht, da noch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich ist.
Wer ein Abo abgeschlossen hat, dürfte sich nun fragen: Bekomme ich Geld zurück? Ganz so einfach ist das zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Wie n-tv berichtet, geht die Stiftung Warentest davon aus, dass Betroffene eine Erstattung zu viel gezahlter Beiträge aktiv einfordern müssen.
Eine Erstattung kann obendrein erst dann erfolgen, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt hat. Vorsicht: Die Unternehmen sind in diesem Fall ihrerseits berechtigt, Abonnent:innen mit alten Preisen zu kündigen. In dieser Konstellation muss ein neues Abo zu den aktualisierten Konditionen abgeschlossen werden.
Gegenüber watson stellt Spotify klar: "Die Möglichkeit, unsere Preise anzupassen, wird nicht in Frage gestellt und die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung hat keinen Einfluss auf die Preiserhöhung, die derzeit in Deutschland vorgenommen wird, da wir uns dabei nicht auf die angegriffene Klausel stützen. Wie immer befolgen wir die entsprechenden Gesetze und Vorschriften in jedem Markt, in dem wir tätig sind."
Bestehende Abonnent:innen haben bereits eine E-Mail mit den neuen Preisen für ihr Konto erhalten. Sie haben drei Monate Zeit, diese zu prüfen und sich für den neuen Preis zu entscheiden. Für neue Kund:innen gelte der neue Preis seit dem 2. Oktober 2023.