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So knallhart soll TV-Vertrag für die "Höhle der Löwen"-Gründer sein

V.l.: Investor Nico Rosberg, Investor Nils Glagau, Investorin Dagmar Wöhr, Investor Ralf Dümmel und Moderator Amiaz Habtu

Die Verwendung des sendungsbezogenen Materials ist nur mit dem Hinweis und Ve ...
Die aktuellen Investoren bei "Höhle der Löwen".Bild: TVNOW / Bernd-Michael Maurer
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Sprech- und Konkurrenz-Verbot: So streng sollen "Höhle der Löwen"-Vertragsklauseln sein

09.04.2021, 13:39
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Der Name der Show verrät es ja eigentlich schon: Für die Kandidaten ist die "Höhle der Löwen" kein Zuckerschlecken – spannend wird es für die Gründer dabei nicht erst beim Pitch vor den Investoren. Seit nunmehr zehn Staffeln gibt es die beliebte Sendung auf Vox schon mit wechselnden "Löwen". Aktuell bilden Judith Williams, Nico Rosberg, Ralf Dümmel, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler und Nils Glagau die Investorenriege.

Ziel der Start-ups, Erfinder und Unternehmensgründer ist es jedes Mal, mindestens einen der Löwen derart für ihre Idee zu begeistern, dass sie sich mit Kapital und/oder Geschäftsanteilen daran beteiligen. Schließlich gehört es im Nachgang zum Pitch im TV dazu, dass die Investoren die Gründer mit ihrer Expertise weiterhin fachlich begleiten.

Doch damit es überhaupt zum Pitch und der Zusammenarbeit kommen kann, müssen die Start-ups erstmal einen Vertrag mit einem detaillierten Klausel-Katalog unterschreiben. Wie die "Bild" berichtet, drohen bei Vertragsbruch empfindliche Strafen.

So streng soll der TV-Vertrag bei "Höhle der Löwen" sein

Zunächst ist bei "Bild" von einem Kontaktverbot die Rede. Wenn Gründer eine Einladung in die "Höhle der Löwen" bekommen, dürfen sie keinesfalls mit einem der Investoren im Vorhinein in Kontakt treten und ihm von ihrer Idee erzählen.

Darüber hinaus gebe es ein Verhandlungsverbot, durch das es den Gründern verboten ist, mit anderen Investoren außerhalb der Sendung zu verhandeln. Sollte der Deal in der Show doch scheitern, können die Start-ups oder Investoren innerhalb von fünf Tagen widersprechen. Kommt es zu einem Deal, muss dem entsprechenden Investor Einblick in alle relevanten Geschäftsunterlagen gewährt werden.

Ein recht typisches Verbot für TV-Sendungen, das auch für die "Höhle der Löwen" gelten soll, ist das Sprechverbot. Gründer müssen bis zur Ausstrahlung ihrer Episode warten und können erst anschließend über ihren Auftritt sprechen – einzige Ausnahme: Der Sender erlaubt es vorher.

Bis zu zwei Jahre kann die Produktion an den jeweiligen Gründern und ihrer Idee angeblich festhalten: Nach der Ausstrahlung sei es den Unternehmern verboten, bei ähnlichen Shows der Konkurrenz aufzutreten.

Investor Ralf Dümmel nimmt die Wasserwaage mit Flügel von "FLÜWA" genau unter die Lupe. Die Verwendung des sendungsbezogenen Materials ist nur mit dem Hinweis und Verlinkung auf TVNOW gestat ...
Nils Glagau und Georg Kofler machen sich mit einem Produkt vertraut.Bild: TVNOW / Bernd-Michael Maurer / FLÜWA

Des Weiteren müssen die Gründer eine weiße Weste haben: Sie dürfen in bei ihrem Pitch in der Sendung keine Konkurrenten beleidigen oder schlechtreden. Außerdem müssen sie preisgeben, ob gegen sie ein laufendes Verfahren vorliegt oder es bereits eines gab. Von besonderer Relevanz seien hier beispielsweise Vermögens- und Eigentumsdelikte oder ein Insolvenzverfahren.

Abschließend bürgen die Gründer dafür, dass sie beim Pitch ihre eigene Idee präsentieren. Sollte er doch wegen eines eventuellen Ideenklaus verklagt werden, übernimmt weder Vox, noch die "Löwen" dafür Verantwortung.

Was droht den Gründern bei Vertragsbruch?

Verstößt der Gründer gegen die Klauseln der Geheimhaltung, hält sich nicht an das Werbeverbot oder bricht das Exklusivitätsrecht, wird eine Vertragsstrafe fällig. Die wird vom Sender festgelegt – in welchem Rahmen sich diese bewegt und zu Details des Gründervertrags im Allgemeinen, äußerte sich Vox gegenüber "Bild" nicht.

Trotz Knallhart-Vertrag gibt es Flops bei "Höhle der Löwen"

Trotz all der Strafen und Klauseln im strengen "Höhle der Löwen"-Vertrag läuft nicht immer alles so, wie es sich die Investoren und die Gründer wünschen. Zuletzt sorgte beispielsweise das Unternehmen Pocketsy für Aufsehen. Die Gründerinnen Paula Essam und Dilara Cakirhan stellten ihre BHs mit nützlichen Taschen zur Aufbewahrung von Personalausweis, EC-Karte und Schlüssel vor, bekamen aber keinen Deal mit den "Löwen". Schon während der TV-Ausstrahlung gab es das Unternehmen allerdings nicht mehr, nach eigenen Angaben der Gründerinnen wegen anderweitiger Berufsperspektiven.

Investor Ralf Dümmel nimmt die Wasserwaage mit Flügel von "FLÜWA" genau unter die Lupe. Die Verwendung des sendungsbezogenen Materials ist nur mit dem Hinweis und Verlinkung auf TVNOW gestat ...
Die Gründerinnen von Pocketsy – das Unternehmen wurde nach dem TV-Dreh eingestellt.Bild: TVNOW/ Bernd-Michael Maurer

Auch bei dem deutsch-indischen Unternehmen Kulero gab es Grund zur Aufregung: Die Gründer Hermant Chawla und Juliane Schöning stellten essbare Löffel vor, bekamen einen Deal mit Dagmar Wöhrl. Doch nach der Ausstrahlung dann die Überraschung am Verhandlungstisch abseits der Kameras: Die Gründer zogen ihren Deal Corona-bedingt zurück – und zwar denkbar unpersönlich per Mail. "Es zeigt sich halt doch immer wieder, dass es Gründer gibt, die nicht in die Sendung kommen, um einen Deal zu bekommen, sondern eben die Sendezeit", rechnete Wöhrl mit Kulero ab.

Das Showkonzept brachte aber auch schon lukrative Deals hervor: Frank Thelen, der mittlerweile kein "Löwe" mehr ist, stieg in das Gewürzmischer-Unternehmen Ankerkraut ein. Seinen Einsatz (300.000 Euro für 20 Prozent Firmenanteile) konnte er vervielfachen – mittlerweile kaufte ein neuer Investor ihm die Anteile für einen Millionen-Betrag ab.

(cfl)

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