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ARD und ZDF planen Änderungen im Programm – alles zum Reformstaatsvertrag

ARCHIV - 28.11.2024, Berlin: Die Mikrofone der beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF stehen zu einem Statement beim Afghanistan-Untersuchungsausschuss des Bundestages bereit. (zu ...
Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern stehen große Veränderungen an.Bild: dpa / Michael Kappeler
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ARD und ZDF teilen große Änderungen mit – was ist der Reformstaatsvertrag?

Der 1. Dezember bringt große Veränderungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio mit sich, die mit dem Reformstaatsvertrag einhergehen. Doch was ist damit gemeint und auf welche Änderungen können sich Zuschauer:innen einstellen?
01.12.2025, 17:3901.12.2025, 17:39

In naher Zukunft wird sich bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Sendern rund um ARD, ZDF und Deutschlandradio einiges ändern. Denn ab dem 1. Dezember 2025 tritt der sogenannte Reformstaatsvertrag in Kraft. Diesem stimmten alle 16 Landesparlamente zu – nach einem langen, politischen Prozess, der schon 2024 begann.

Doch was genau bedeutet der Reformstaatsvertrag für die öffentlich-rechtlichen Sender und was wird sich an den Programmen der jeweiligen Sender damit ändern? Im Folgenden gibt es dafür einen Überblick.

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Was ist der Reformstaatsvertrag?

Der Reformstaatsvertrag enthält sowohl Vorgaben für Fernseh- und Hörfunksender, als auch neue Regeln für öffentlich-rechtliche Online-Angebote, wie die "Tagesschau" berichtete.

Neben diesen Vorgaben sind aber auch Strukturen der Sender, sowie die Kosten-Senkung und eine engere Zusammenarbeit zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio im Reformstaatsvertrag festgelegt.

Laut dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer, zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, setzt man beim Reformstaatsvertrag auf das Motto: "Mehr Klasse statt Masse".

Was wird sich mit dem Reformstaatsvertrag ändern?

Ganz nach Schweitzers Motto werden die momentan 70 verbreiteten Radiowellen der Landesrundfunkanstalten auf 53 abgebaut, um das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 'schlanker' zu machen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Laut "BR24" soll jedes Bundesland künftig vier Wellen haben – plus eine weitere je sechs Millionen Einwohner:innen.

Aber auch Digitalangebote und Spartenkanäle sollen zukünftig zusammengefasst werden, wie zum Beispiel Infosender oder Jugend-Programme. Die Inhalte der zusammengelegten Kanäle bleiben jedoch erhalten, wie Schweitzer selbst sagt.

So sollen aus den vier Kanälen Tagesschau 24, Phoenix, ZDF Info und ARD Alpha künftig zwei Programme werden.

Die TV-Zusammenlegungen sollen zu unterschiedlichen Terminen abgeschlossen werden. Die Zeiträume dafür sind von 2029 bis 2033 angegeben, wie der "BR24" berichtete.

Die großflächigen Änderungen im Radiobereich sollen bis Anfang 2027 umgesetzt werden. Dabei spielt vor allem die konkrete Beauftragung der einzelnen Sender durch die jeweiligen Bundesländer eine wichtige Rolle.

Welche Sender fallen durch den Reformstaatsvertrag weg?

Der Reformstaatsvertrag sieht laut "Tagesschau" vor, die folgenden Sender terrestrisch wegfallen zu lassen:

  • PULS
  • BR24live
  • BR Verkehr
  • BR Schlager
  • MDR Klassik
  • MDR Tweens
  • MDR Schlagerwelt
  • NDR Schlager
  • NDR Blue
  • NDR Info Spezial
  • WDR Event
  • WDR Die Maus

Kostenanpassungen und strengere Online-Regeln

Auch kostentechnisch wird es mit dem Reformstaatsvertrag Neuerungen geben. So soll es eine Deckelung für die Summe geben, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk für Sportrechte ausgeben darf.

Es dürfen dahingehend in Zukunft nur noch maximal fünf Prozent der Budgets von ARD und ZDF für Sport-Events draufgehen. Zudem sollen Randsportarten mehr Sichtbarkeit bekommen.

Darüber hinaus sieht der Reformstaatsvertrag neue Online-Beschränkungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio vor. Nach den neuen Voraussetzungen müssen sich Texte auf öffentlich-rechtlichen Websites zukünftig zwingend auf eine Sendung beziehen. Zudem soll es immer einen Multimedia-Inhalt in dem Artikel geben.

Betrifft der Reformstaatsvertrag die Rundfunkgebühren?

Der Rundfunkbetrag ist von dem Reformstaatsvertrag nicht direkt betroffen und wird (vorerst) auch weiterhin bei 18,36 Euro bleiben. Allerdings wird eine mögliche Erhöhung separat behandelt, wie auch die "Welt" berichtete.

Einige Länder wollten einer von der unabhängigen Kommission KEF empfohlenen Erhöhung des Rundfunkbetrags erst zustimmen, wenn die Reformen umgesetzt worden sind.

Weil es den Ländern an einer Einigung mangelte, schalteten ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht ein, welches im Jahr 2026 über eine Erhöhung endgültig entscheiden wird.

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