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Bushido-Prozess: Verteidigung fordert – "er hat hier Rede und Antwort zu stehen"

Achtung Personen muessen eigenständig unkenntlich gemacht werden Berlin den 17.08.2020 Bild-Motiv: Nebenklaeger Bushido 10.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung ...
Bushido erschien zuletzt im Oktober 2022 persönlich vor Gericht. Bild: imago images/ Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Verteidigung fordert – "er hat hier Rede und Antwort zu stehen"

04.05.2023, 17:10
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Am Donnerstag fand der 96. Prozesstag gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder statt. Zuletzt gab es gleich mehrere Zeugenaussagen, bei denen es allerdings nicht um die angeblichen Straftaten vom 18. Januar 2018 ging, die sich laut Aussage von Bushido an diesem Tag ereignet haben sollen. Allerdings wurde am vorherigen Verhandlungstag über die Tonbandaufnahme gesprochen, die von genau dem Tag stammen soll. Das Gutachten davon wurde im Prozess bisher noch nicht vorgestellt.

Anwalt Steffen Tzschoppe, der die Nebenklage vertritt, verlas dazu eine Stellungnahme. Er sagte: "Es wurden uns 14 Monate an Lebenszeit geklaut. Mein Mandant habe sich anhören müssen, dass er gelogen habe. Der 'Stern' hat die Datei aus dem Dunstkreis des Angeklagten. Wenn es noch eine gibt, was ist an der anderen faul?" Tzschoppe meinte, dass mit der Aufnahme versucht werde, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Der Prozess sei künstlich verlängert worden. Ob jetzt überhaupt noch der Sachverständige sein Gutachten präsentieren solle, wurde zuletzt in den Raum gestellt.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Bushido-Prozess: Verteidigung fordert Aussage zum Gutachten

Am heutigen Prozesstag ging Verteidiger Hansgeorg Birkhoff auf das Gutachten zur Tonbandaufnahme ein, die vom 18. Januar 2018 stammen soll. Der Anwalt betonte: "Der Sachverständige soll angehört werden." Und weiter: "Er hat hier Rede und Antwort zu stehen." Dies solle nicht in "irgendwelchen Publikationen" erfolgen. "Um das klarzustellen: Es ist zwingend notwendig, dass er gehört werden muss", legte er noch einmal nach. Dadurch könne es zu einem angemessenen Urteil kommen. Ein weiterer Verteidiger sagte: "Es gibt keinen Grund, das Beweismittel nicht auszuschöpfen."

Bild-Motiv: Bushido mit Personenschautz auf dem Weg in den Saal Berlin den 11.05.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche ...
Bushido wird vor Gericht gesondert geschützt.Bild: IMAGO/Olaf Wagner

Zudem wurde von der Verteidigung angemerkt, dass es aufgrund des Zeugen Anis Ferchichi besondere Sicherheitsvorkehrungen im Verfahren gebe. "Ich frage mich, ob diese Sicherheitsvorkehrungen zurückgenommen werden. Für einen Zeugen, der in Dubai lebt, müssen wir nicht diesen Aufwand betreiben", sagte einer der Verteidiger. Diese Anordnung zur Sicherheitsverfügung könne vielmehr dann erfolgen, wenn sich Bushido zum Prozess ankündigt.

Der Vorsitzende Richter meinte daraufhin, dass beim Landeskriminalamt ein "neues Gefährdungslagebild" geprüft werde. Birkhoff fügte hinzu: "Der Zeugenschutz ist ohnehin gegenwärtig eingestellt." Er betonte: "In über zwei Jahren hat sich noch nie eine Situation der Gefährdung ergeben." Des Weiteren sei dies eine "kostspielige und sehr unnötige Maßnahme".

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Weiterer Zeuge sagt vor Gericht aus

Vor Gericht sagte an diesem Tag noch ein Zeuge aus. Dieses Mal ging es um Vorkommnisse bei einem Verfahren gegen Nasser Abou-Chaker im Jahr 2018. Dabei handelte es sich um eine Verkehrskontrolle, die sich zwei Jahre zuvor ereignete. Bei dem Prozess sei es schließlich zu weiteren Vorfällen gekommen. Arafat soll Aufnahmen von einem Polizeibeamten im Warteraum angefertigt haben, zudem soll es zu einer Beleidigung gekommen sein. Am 94. Prozesstag war das bereits Thema.

Bild-Motiv: der Angeklagte Arafat Abou-Chaker Berlin den 11.05.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung ...
Arafat Abou-Chaker muss sich seit August 2020 vor Gericht verantworten.Bild: IMAGO/Olaf Wagner

Ein anderer Polizeibeamter, der an dem Tag ebenfalls vor Ort gewesen sei, wurde dazu befragt. Er habe allerdings akustisch nicht wahrnehmen können, was im Vorraum gesagt worden sei. Er wäre nur ein Zuhörer in der Verhandlung gewesen. Somit könne er auch keine Aussage dazu tätigen, ob das Wort "Bastard" fiel. Auch habe er nicht gesehen, dass Arafat Aufnahmen angefertigt habe. Er habe allerdings einen "grundsätzlich auffallenden Charakter", meinte der 33-Jährige, als er vom Vorsitzenden Richter gefragt wurde, ob Arafat an dem Tag gehässig gewesen sei.

Darüber hinaus wurde der Polizeibeamte erneut vorgeladen, der von Arafat gefilmt und beleidigt worden sei. Doch an ihn gab es keine weiteren Fragen, die sich aus der vorherigen Aussage seines Kollegen hätten auftun können. Der Richter witzelte: "Das war eine schnelle Nummer." Am nächsten Prozesstag am 24. Mai wird unter anderem eine weitere Zeugenaussage von Shindy erwartet. Der Rapper ließ sich zuletzt krankheitsbedingt entschuldigen.

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