Am Montag fand vor dem Berliner Landgericht der 86. Verhandlungstag im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder statt. Eigentlich sollte es um einen rund vier Jahre zurückliegenden Prozess gegen Nasser gehen, doch die Verhandlung am Montag begann mit erheblichen Startschwierigkeiten: Insgesamt waren vier Zeug:innen geladen, zwei Polizisten, eine Anwältin und ein Richter. Zwei der Zeugen blieben dem Prozesstag jedoch fern.
Inhalt des 86. Prozesstags war ein früherer Prozess gegen Nasser Abou-Chaker, der im Frühjahr 2018 stattfand. Nasser soll bei einer Verkehrskontrolle die Polizeibeamtin G. mit den Worten "Bist du eine Frau, ein Mann oder ein Zwitter?" beleidigt haben. Abou-Chaker wurde damals vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Während der Verhandlung soll es jedoch zu weiteren Beleidigungen zwischen Polizeibeamten und mutmaßlichen Familienmitgliedern der Abou-Chakers gekommen sein. Der Hergang dieser Auseinandersetzung sollte nun geklärt werden.
Dies gestaltete sich jedoch als schwierig: Zunächst tauchte der erste geladene Zeuge, Polizist S., nicht auf, woraufhin es zu einer ersten Unterbrechung kam. Auch ein zweiter geladener Zeuge erschien nicht vor Gericht und konnte offenbar nicht erreicht werden. Beide Polizisten waren bei der Verkehrskontrolle und bei der mutmaßlichen Beleidigung der Polizistin G. anwesend und hatten auch im Prozess 2018 als Zeugen ausgesagt. Ob sie zu einem späteren Zeitpunkt noch aussagen werden, blieb unklar.
Mehr als zweieinhalb Stunden nach offiziellem Verhandlungsbeginn konnte es schließlich losgehen. Als erste Zeugin des Tages sagte die Amtsanwältin K. aus, die beim Prozess im Jahr 2018 an einigen Verhandlungstagen anwesend war. Die 40-jährige Juristin konnte sich laut eigener Aussage zwar noch an den Prozess gegen Nasser Abou-Chaker erinnern, nicht mehr jedoch an den angeblichen Tumult vor Gericht, bei dem es zu lautstarken Auseinandersetzungen gekommen sein soll. Sie erinnerte sich jedoch, "dass etwas mit den Polizisten seltsam war", doch sie wisse nicht mehr, was.
In der Befragung mit dem Rechtsanwalt der Abou-Chakers, Hansgeorg Birkhoff, ließ sich zumindest ein Teil des Geschehens bei der Polizeikontrolle rekonstruieren. So soll die Polizeibeamtin G. bei einer Verkehrskontrolle an das von Nasser Abou-Chaker geführte Auto getreten sein. Abou-Chaker habe die Einsatzleiterin aufgefordert, ihm ihre Dienstkarte zu zeigen. Dies habe die Beamtin mit den Worten: "Sie bekommen meine Dienstkarte nicht, Sie gehören zu einer kriminellen Großfamilie" verweigert. Daraufhin erst soll die Bezeichnung "Zwitter" vonseiten Abou-Chakers gefallen sein.
An dieser Stelle wies der Verteidiger das Gericht darauf hin, dass vonseiten der Beamten offenbar Vorurteile gegenüber den Abou-Chakers bestanden hätten. Er sagte: "Die Beamten sind mehrere, einer schützt den anderen durch Erinnerungslosigkeit". Dies sei nicht zum ersten Mal in diesem Prozess vorgekommen.
Als zweiter Zeuge sagte am Montag der damalige Richter S. aus. Der heute 66-Jährige augenscheinlich gutgelaunte Pensionär erinnerte sich ähnlich wie seine Kollegin, Amtsanwältin K., nur vage an den Prozess selbst. Ein paar Details wusste er jedoch noch: Er konnte sich noch an eine Auseinandersetzung außerhalb des Gerichtssaals erinnern. Welcher Polizist daran beteiligt gewesen sein soll, und ob er tatsächlich mit einem Mitglied der Abou-Chaker-Familie stritt, konnte er jedoch nicht mehr rekonstruieren.
Der pensionierte Richter S. habe Abou-Chaker vom Vorwurf der Beleidigung schließlich freigesprochen. Zum einen, weil die Beleidigung, die bei der Verkehrskontrolle stattgefunden haben soll, als Auslegungssache zu werten war. Und zum anderen, weil die beim Vorfall anwesenden Polizisten sich in ihren Zeugenaussagen widersprochen haben sollen. Es soll der Eindruck entstanden sein, dass die Beamten sich in ihren Aussagen abgesprochen hätten.
Strafverteidiger Hansgeorg Birkhoff fragte den Richter im Zeugenstand ganz direkt:
Was der Zeuge daraufhin mit "Könnte man" bestätigte.
So ging ein weiterer Verhandlungstag im bereits mehr als zwei Jahre andauernden Prozess gegen vier der Abou-Chaker-Brüder zu Ende. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, was es mit der Auseinandersetzung im Gerichtssaal im Jahr 2018 auf sich hatte. Das lag vor allem daran, dass zwei wichtige Zeugen, die Polizisten, am Montag nicht vor Gericht erschienen.
Die Amtsanwältin K. und der Richter S. konnten lediglich bestätigen, was der damalige Prozess bereits ergeben hatte. In welchem Zusammenhang der Prozess um die Beleidigung von vor vier Jahren mit dem aktuellen Prozess rund um Bushido zu tun hat und wieso dieser relevant ist, blieb ebenfalls unklar.