Am 73. Verhandlungstag im Prozess, den die Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bushido-Manager Arafat Abou-Chaker führt, ging es im Wesentlichen um zwei Dinge: um eine Stellungnahme von Oberstaatsanwältin Petra Leister und um einen Ausblick von Richter Martin Mrosk über den weiteren Verlauf der Verhandlungen.
Bushido, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, war, wie schon an den letzten Prozesstagen, nicht anwesend. Der angeklagte Arafat Abou-Chaker sowie seine drei mitangeklagten Brüder Nasser, Yasser und Rommel Abou-Chaker müssen jedoch an jedem Verhandlungstag erscheinen. Und so saßen sie auch an diesem Donnerstag auf der Anklagebank im Berliner Amtsgericht Tiergarten und hörten sich die Stellungnahme der Staatsanwältin an.
Staatsanwältin Petra Leister nahm noch einmal Bezug auf den vorletzten Prozesstag am 1. Juni. Da hatte das Gericht empfohlen, Nasser Abou-Chaker, den ältesten der vier Brüder, freizusprechen. Nach dem derzeitigen Stand der Beweisaufnahme könne weder der Tatbestand der räuberischen Erpressung, noch Freiheitsberaubung oder Körperverletzung nachgewiesen werden, hatte die Kammer argumentiert.
Nasser habe an jenem Tag im Januar 2018, an dem es zu den genannten Straftaten gegen Bushido gekommen sein soll, zudem deeskalierend auf seinen aufgebrachten Bruder Arafat Abou-Chaker eingewirkt.
Die Staatsanwaltschaft widersprach dem nun. Ihrer Einschätzung nach sei Bushido von den Abou-Chaker-Brüdern sehr wohl eingesperrt und erpresst worden – und Nasser sei daran beteiligt gewesen. "Du kommst hier nicht lebend raus, wenn du nicht die Wahrheit sagst", soll dieser laut der Staatsanwältin zu Bushido gesagt haben.
Der Rapper habe daraufhin wiederholt klargemacht, dass er den zuvor von Arafat verriegelten Raum verlassen wolle, die vier Brüder hätten ihn aber daran gehindert. "Das kannst du dir abschminken", hat Arafat laut Staatsanwaltschaft zu Bushido gesagt. Nasser soll die Situation im Folgenden weiter verbal angeheizt haben.
Die Staatsanwältin schilderte dann noch diverse andere Treffen, bei denen Arafat Bushido gedroht und beschimpft haben soll. Als es um die Erlöse seiner Musik und die der Künstler ginge, die bei Bushidos Label Ersguterjunge (EGJ) unter Vertrag standen, soll Arafat auf eine auch für Branchenverhältnisse ungewöhnlich hohe Gewinnbeteiligung bestanden haben.
Von Bushido habe er 50 Prozent des Gewinns einstreichen wollen, von den anderen EGJ-Rappern 30 Prozent, so die Staatsanwältin. Weil Bushido zu diesem Zeitpunkt angeblich hohe Schulden bei seinem damaligen Geschäftspartner gehabt habe, soll Arafat ihn immer wieder bedroht haben. "Du gehörst mir", habe er Bushido angesichts seiner Schulden stets vorgehalten.
In dem Prozess steht jetzt eine längere Pause an, erst am 3. August soll es weitergehen. Was dann anstehe, wollte Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe vom Richter wissen. Er werde Kontakt zu den Rechtsanwälten von DJ Gan-G und dem Rapper Shindy aufnehmen, verkündete dieser. Beide hatten in der Vergangenheit lange mit Bushido und Arafat zusammengearbeitet.
Und auch Bushido selbst soll nochmal aussagen, so der Plan des Gerichts. Dann wird es um die Tonaufnahme gehen, die das Geschehen an jenem Tag im Januar 2018 dokumentieren soll und deren Echtheit der Rapper und sein Anwalt anzweifeln.
(nik)