Am Freitag fand zum 87. Mal der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder statt. Zuletzt war besonders entscheidend, dass nach langem Hin und Her feststand, wann Veysel K. aussagen muss. Er gilt als einer der wichtigsten Zeugen im Verfahren, da er zumindest zeitweise am 18. Januar 2018 anwesend gewesen sein soll. Seine Aussage ist allerdings erst im Dezember geplant. Bis dahin wurden zuletzt weitere Zeugen angehört.
Am 31. Oktober ging es um einen früheren Prozess gegen Nasser Abou-Chaker. Dafür erschienen zwei Geladene, die in den Fall involviert waren. Inwiefern der damalige Prozess im Zusammenhang mit den jetzigen Vorwürfen steht, konnte nicht abschließend geklärt werden. Da das Urteil im Januar erwartet wird, gilt es jetzt mehr denn je, Unklarheiten zu klären.
Beim heutigen Prozesstag stellte der Vorsitzende Richter Martin Mrosk erstmal fest, dass es vorab keine weiteren Erklärungen gebe. Schließlich meinte er, dass jetzt eine Datei gezeigt werde. Direkt im Anschluss erschien auf der angebrachten Leinwand ein Video von Stephan B.. Der Zeuge sagte im August am 76. Verhandlungstag aus. Er arbeitete einst zusammen mit Steven K. im Aquaristikgeschäft von Bushido. Damals sagte er mit Blick auf den Rapper aus: "Er braucht immer jemanden, den er schikanieren oder erpressen kann. Er ist ein ganz ekliger Mensch."
Er erklärte, dass Bushido anfing "rumzublöken und uns beschuldigte, dass wir ihn beklaut hätten". 5000 Euro hätten damals gefehlt. Der Künstler soll gesagt haben, dass Arafat "alles regelt, wenn es Probleme gibt" und er ihnen alle Knochen breche, wenn er vom Geld-Diebstahl mitbekomme oder sie ihm etwas sagen würden. Vor drei Monaten gab Stephan B. zudem an, dass er ein Selfie-Video aufgenommen habe, in dem er schildert, was vorgefallen sei. Dies wollte er dem Gericht auch zur Verfügung stellen.
Auf dem Video war nun zu sehen, wie Stephan B. sagte: "Bushido unterstellt mir, ich hätte mit einem anderen Schlüssel Geld entwendet. Er droht mir." Prompt las er die Nummer von dem Schlüssel vor, den er besessen habe. "Ich bin am Freitag gekündigt worden, ich will beweisen, welche Schlüsselnummer ich habe. Ich habe auch als Beweis ein Foto gemacht. Ich habe in dem Laden nicht geklaut." Und weiter: "So lächerlich, dass ich ihn beklaut hätte", betonte er erneut.
Der Richter fragte nach dem Zeigen der Videosequenz, ob es etwas zu erklären gebe. Verteidiger Hansgeorg Birkhoff betonte daraufhin: "Das Video spricht für sich." Bei der Videosequenz ging es vor allem darum, ob Bushido dem Zeugen gedroht habe. Oberstaatsanwältin Petra Leister reagierte darauf, indem sie feststellte, dass Stephan B. bekundet habe, "dass Herr Ferchichi gesagt hat, wenn Arafat den Diebstahl rausfindet, bricht er alle Knochen".
Bushido wurde in seiner Aussage im Oktober selbst auf den Vorfall angesprochen. Der Rapper erklärte dazu: "Völlig absurd. In privaten Situationen habe ich nie mit Arafat gedroht." Mit Blick auf das Geld meinte er zudem: "Ich habe das nie anderen vorgeworfen, niemanden konkret verdächtigt. Als mir auffiel, dass der Betrag nicht da ist, habe ich gesagt, dass drei Leute den Schlüssel hatten. Es gab keine Konsequenzen." Am 5. Dezember findet der nächste Termin statt.
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