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Steuererklärung: So macht man es richtig

Autorin Helena hat sich für euch durch den Steuerdschungel gekämpft.
Autorin Helena hat sich für euch durch den Steuerdschungel gekämpft.Bild: pb/Getty Images/ Montage
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Na, Steuererklärung gemacht? 5 Mythen im watson-Check

21.04.2018, 10:4631.05.2018, 15:38
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Es ist jedes Jahr der 31. Mai und trotzdem fällt es einem immer zu spät ein: Die Abgabefrist für die Steuererklärung läuft ab. Bevor du jetzt panisch in den Papierkrieg ziehst, räumen wir mal kurz mit den schlimmsten Irrtümern über die Steuererklärung auf. 

Sie werden dein Leben einfacher machen, versprochen!

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Mythos 1: Jeder muss immer eine Steuererklärung abgeben

Nein. Oft MUSST du keine Steuererklärung abgeben. Denn: Wenn du Arbeitnehmer bist, dann hat dein Arbeitgeber meistens schon die Steuer an das Finanzamt bezahlt. (Das heißt nicht, dass es sich nicht trotzdem lohnt, eine Erklärung abzugeben, aber dazu später mehr). 

Wie bei jeder Regel gibt es Ausnahmen, das heißt im Steuerrecht Pflichtveranlagung. Für Arbeitnehmer ist das in § 46 Einkommensteuergesetz (EStG)  geregelt. Darin steht , dass du gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn: 

  • du Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr hattest. Lohnersatzleistungen bekommst du in der Elternzeit, bei längerer Krankheit (Krankengeld), bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld). Außerdem fallen Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld oder Winterausfallgeld unter diesen Begriff. 
  • du mehrere Einkünfte als Arbeitnehmer nebeneinander hast. Also ein Job mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde. 
  • du und dein Ehepartner die Steuerklassenkombination III/ V oder Steuerklasse IV mit Faktor gewählt habt. 
  • du einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt hast. 
  • du dich hast scheiden lassen oder dein Ehepartner gestorben ist und du im selben Jahr wieder geheiratet hast. 
Aber sind Lohnersatzleistungen nicht steuerfrei? 
Ja, aber sie wirken sich durch den sogenannten Progressionsvorbehalt auf die zu zahlende Steuer aus und können deinen persönlichen Steuersatz erhöhen. 

§ 46 EStG beschreibt noch einige weitere Fälle, wir haben uns auf die, die am häufigsten vorkommen konzentriert. Und denk dran: Hierbei geht es nur um Einkünfte, die du als Arbeitnehmer erzielst. Solltest du weitere Einkünfte haben, dann empfehlen wir ohnehin den Gang zum Steuerberater. 

Mythos 2: Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich für mich nicht

Wegen dem bisschen Geld spare ich mir lieber Zeit und Nerven – so denken viele Menschen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben könnten. 

Doch euch geht EINIGES verloren, wenn ihr zu faul seid! 

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Denn in der Regel bekommt fast jeder Steuerzahler etwas vom Staat zurück  – im Schnitt sind das 935 Euro.

Von diesem Geld kannst du dir dann zum Beispiel den nächsten Blitzer gönnen: 

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Wenn du dieses Tier-Tempo drüber lagst, kostet es dich:
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Mythos 3: Ich muss die Steuererklärung bis zum 31.05. abgeben

Jein. Die Fristen sind in § 146 der Abgabenordnung (AO) geregelt und sorgen jedes Jahr aufs Neue ordentlich für Verwirrung. 

Grundsätzlich machst du deine Steuererklärung dann, wenn ein Kalenderjahr vorbei ist – also immer ab dem 1. Januar für das Vorjahr. 

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Diese Stichtage gelten: 

  • Eine krasse Besonderheit ist es, wenn das Finanzamt dich zur vorzeitigen Abgabe deiner Steuererklärung auffordert.  Das betrifft dich nur, wenn du schon häufiger zu spät dran warst, oder im Laufe des Jahres einen Herabsetzungsantrag deiner Einkommensteuervorauszahlungen gestellt hast. 
  • Wenn du dir von einem Steuer-Experten, wie einem Steuerberater, oder einem Rechtsanwalt, helfen lässt, dann hat der bis zum 31. Dezember dafür Zeit. 
  • Wenn du deine Steuererklärung ohne Hilfe von Profis erstellst, dann hast du bis zum 31.Mai Zeit. 
  • Diese Frist lässt sich in der Regel bis zum 30. September verlängern – vorausgesetzt du hast einen triftigen Grund. Dazu zählen: Belege, die du noch nicht bekommen hast,  Krankheit oder ein beruflicher Auslandsaufenthalt. Außerdem musst du dein Finanzamt vor dem 31. Mai schriftlich um eine Fristverlängerung bitten. 

Zwei Monate mehr gibt es in diesem Jahr, wenn 

  • du deine Steuererklärung elektronisch abgibst. Dafür musst du dich vorab auf dem Portal www.elster.de für die elektronische Steuererklärung registrieren. Das gilt sber nur in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern und nur für deine Steuererklärung 2017. 

Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe? 

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  • In der Regel erinnert dich das Finanzamt erst einmal mit einem Schreiben an die Abgabe. Darin steht dann eine neue Abgabefrist. 
  • Verpasst du auch die, dann wird es brenzlig. Dann erhälst du eine nochmalige "Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes" inklusive eines letzten Abgabetermins. Zu diesem Zeitpunkt kann das Finanzamt schon einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen.

Übrigens...

Für die Steuererklärung 2018  (die du dann 2019 abgeben wirst) gilt die Abgabefrist bis Ende Mai dann nicht mehr. 

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Wenn für dich vorher der 31. Mai der Stichtag war, dann hast du dann bis zum 31. Juli Zeit. 

Mythos 4: Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, dann muss ich das immer machen 

Trommelwirbel, dramatische Musik, 3, 2, 1 ... NEIN!

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Solange du nicht zur Abgabe verpflichtet bist (und sich das Gesetz nicht ändert), kannst du jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob du eine Steuererklärung abgeben willst, oder nicht. 

Life-Hack: Meistens lohnt sich die Abgabe schon dann, wenn: 

  • du mindestens 15 Kilometer zur Arbeit pendeln musst. 
  • du den für Arbeitnehmer geltenden Pauschbetrag für Werbungskosten (z.B.: Fachliteratur, Arbeitskleidung,etc.)  nach § 9a Satz 2 EStG überschritten hast. Im Moment bedeutet das: Hast du im vergangenen Jahr mehr als 1000 Euro aus beruflichem Anlass ausgegeben, dann zahlt sich das aus. 

Mythos 5: Ich muss meine Belege nicht mehr einreichen – nun kann ich angeben, was ich will 

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Das ist die halbe Wahrheit. 

Ja. Wenn du dir in diesem Jahr das Formular anschaust, dann wirst du sehen, dass dich das Finanzamt darum bittet, keine Belege mehr einzureichen. Seit diesem Jahr gilt das auch für Spendenbelege. 

Lügen solltest du in deiner Steuererklärung trotzdem nicht. Und auch das Sammeln von Belegen bleibt dir leider nicht erspart. Das Finanzamt muss weiterhin die Plausibilität deiner Angaben prüfen und kann die Nachweise jederzeit von dir fordern – solange, bis ein definitiver Steuerbescheid vorliegt. 

Welchen Mythos haben wir vergessen? Schreibt es uns in die Kommentare und wir versuchen es zu beantworten.