Artikel 13: leidiges Thema, ewiger Streit. Die Netz-Community und vor allem die Konservativen in Europa zoffen sich wegen der geplanten EUUrheberrechtsreform – hauptsächlich wegen des darin enthaltenen Artikel 13 und der befürchteten Uploadfilter. Zur Erinnerung: Plattformen wie YouTube sollen künftig bestraft werden können, wenn ihre Nutzer Inhalte hochladen, an denen sie nicht das Urheberrecht haben. Um das zu verhindern, dürfte kein Weg an der Einführung von Uploadfiltern vorbeiführen, die Dateien vor dem Hochladen überprüfen (so gut sie das eben können).
Vor der endgültigen Entscheidung Ende März gab es nun einen prominenten Fall, der zeigt, wie der Uploadfilter arbeitet. In den Hauptrollen: Mario Barth, die ZDF-Show "Die Anstalt" und das österreichische Watchblog "Kobuk!", das einen Zusammenschnitt der beiden Sendungen produzierte.
Auf Facebook ging das medienkritische "Kobuk!"-Video durch die Decke, erzielte Hunderte Shares und Tausende Klicks. Auf YouTube aber schaffte es der Clip des Zusammenschnitts nicht am Algorithmus des Uploadfilters vorbei, da RTL seine Inhalte mit einer sogenannten Content-ID versehen hat, die verhindert, dass Dritte Material des Privatsenders zu YouTube hochladen können.
YouTube behält sich zur Überprüfung des Widerspruchs gegen die Video-Sperrung eine Frist von 30 Tagen vor. Aber ob es dann auch verfügbar sein wird? Clips wie der von "Kobuk!" sind schon mit dem aktuellen Urheberrecht in der Europäischen Union kaum vereinbar. In Zukunft dürfte das mit einem EU-weiten Einsatz von Uploadfiltern noch viel schwieriger werden.
(as/netzpolitik.org/meedia.de)