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Bushido verrät Millionenbetrag, den er Arafat zahlen wollte – einer hielt zu ihm

Bushido ist im Berliner Landgericht mittlerweile schon Dauergast auf dem Zeugenstuhl.
Bushido ist im Berliner Landgericht mittlerweile schon Dauergast auf dem Zeugenstuhl.Bild: imago images/ Olaf Wagner
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Bushido verrät vor Gericht Millionenbetrag, den er Arafat zahlen wollte – und welcher Rapper zu ihm hielt

18.01.2021, 17:0521.06.2021, 16:15
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Die dicke Winterjacke lässt Bushido diesmal an, als er unter Polizeischutz den Gerichtssaal betritt – und auch als er mal wieder auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt. Draußen, vor dem Landgericht Berlin, schneit es an diesem Morgen. Drinnen, in Raum 500, ist die Stimmung kühl, vieles läuft am 19. Prozesstag mittlerweile routiniert. Bushido begrüßt einen Anwalt der Abou-Chakers, der sich leicht verspätet in den Saal schleicht. Dann macht dort weiter, wo er das letzte Mal aufgehört hat: bei der Beschreibung der Ereignisse vom 18. Januar 2018.

Arafat Abou-Chaker und seine Brüder Yasser und Nasser sollen ihn an diesem Tag in den gemeinsamen Büroräumen eingesperrt und bedroht haben. Konkret geht es um den Schlag mit einer Wasserflasche und den Wurf mit einem Stuhl in Bushidos Richtung.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen zu Arafat Abou-Chaker aufgelöst hatte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung vor. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Auf Wunsch der Verteidigung fertigt Bushido eine Skizze der Räumlichkeiten an, der Richter lässt den Zettel einscannen und an die Leinwand projizieren. Bushido beschreibt die Szene, erklärt, wer wo saß. Manchmal redet er fast schon flapsig, nicht respektlos, aber mit ironischem Unterton, wenn er über Arafat spricht. Doch nennenswerte Erkenntnisse bringt die Skizze nicht – die Vorwürfe lassen sich nicht belegen.

Die Entscheidung, sich von seinem damaligen Manager Arafat zu trennen, begründet Bushido vor Gericht anders. Seine Frau Anna-Maria soll ihn schon länger zum Bruch mit Arafat gedrängt haben. Anfang März 2018, also knapp zwei Monate nach dem Vorfall, soll es dann zu einem Gespräch zwischen ihm, Arafat und verschiedenen Drittkünstlern gekommen sein – Rapper, die bei Bushido unter Vertrag stehen. Anwesend waren unter anderem Shindy, Ali Bumaye, AK Ausserkontrolle und Samra.

Bild-Motiv: die Angeklagten v.li. Rommel Abou-Chaker, Nasser Abou-Chaker und Arafat Abou-Chaker Berlin den 14.12.2020 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung,  ...
Die Angeklagten Rommel Abou-Chaker, Nasser Abou-Chaker und Arafat Abou-Chaker (v. l.) erscheinen vor Gericht.Bild: www.imago-images.de / Olaf Wagner

Arafat wollte, dass Bushido Farid Bang und Kollegah disst – nur Samra stand zu Bushido

Das gesamte Treffen beschreibt Bushido als Inszenierung. Er ist sich sicher, dass Arafat die Rapper vorher gebrieft hat, nun gegen ihn auszuteilen. Sie sollen Bushido klarmachen, dass sie sich von ihm verraten fühlen. Außerdem wollen sie ihm eine neue Idee präsentieren: ein Diss-Track gegen die beiden Düsseldorfer Rapper Farid Bang und Kollegah. Das sei eine Antwort auf einen Diss der beiden gegen Shindy, soll Arafat erklärt haben. Shindy sei dazu bereit, einen Antwortsong aufzunehmen.

Bushido ist von diesem Plan gar nicht überzeugt. Er argumentiert dagegen, will mit dem Beef nichts zu tun haben und hält es für den falschen Weg – ohne Erfolg. Arafat habe sich bereits auf die Idee eingeschossen und soll Bushido angeschrien haben: "Entweder du disst Farid und Kollegah, oder du bist raus. Solltest du dich weigern, bekommst du gar nichts. Wenn doch, wirst du an den Einnahmen beteiligt." Bushidos trockene Antwort lautete: "Dann bin ich raus."

Der Vorsitzende Richter ist verdutzt. "Wie soll das denn rechtlich gehen?", fragt er irritiert. Schließlich seien die Rapper ja bei Bushido unter Vertrag gewesen. Dieser antwortet mit Schulterzucken. "Das Juristische wurde gar nicht besprochen", räumt er ein, "aber ich glaube, ich hätte dem zugestimmt." Bushido war also bereit, die Verträge aufzulösen. Es sei eine "persönliche, emotionale" Entscheidung gewesen, begründet er vor Gericht.

Nur Samra habe sich loyal gegenüber ihm gezeigt. "Ich bleib bei Bushido", soll er in die Runde gesagt haben.

Bushido bot Arafat 1,8 Millionen Euro für die Aufhebung des Vertrags

Tatsächlich wurden fast alle Verträge mit den Drittkünstlern nach und nach aufgelöst – auch der von Samra. Mit Arafat habe er sich auf eine finanzielle Entschädigung geeinigt, erzählt Bushido. Blieb nur noch der Managervertrag zwischen ihm und Arafat, aus dem Bushido unbedingt rauswollte.

Er sei bereit gewesen, Arafat eine Entschädigung in Höhe von 1,8 Millionen Euro zu zahlen und ihn drei Jahre lang an seinen Umsätzen zu beteiligen, berichtet Bushido. Dieses Angebot habe Arafat ausgeschlagen. "Meine Schmerzgrenze hätte bei um die 2,4 Millionen Euro liegen können", sagt Bushido weiter. Doch Arafat bestand auf eine Umsatzbeteiligung auf Lebenszeit. Aber das war mit Bushido nicht zu machen, die Verhandlungen endeten in einer Sackgasse. Bis dahin soll Bushido nach eigenen Angaben keine Kenntnis über den Inhalt des Vertrags gehabt haben, den er auflösen wollte.

Erst als er sich Infos über die Vertragsmodalitäten bei einer Anwältin besorgte, sei ihm aufgefallen, dass er Arafat kein Geld schuldig sei. Er konnte den Vertrag einfach kündigen.

Bushido erzählte dem Richter:

"Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich das erfahren habe."

Die Kommunikation mit Arafat sei da schon auf ein Minimum reduziert gewesen. "Wir klären das jetzt mit unseren Anwälten", soll er ihn wissen lassen haben. Daraufhin soll Arafat geantwortet haben: "Gibt nichts zu klären." Es waren die letzten Worte, die Bushido und Arafat miteinander gewechselt haben.

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