Deutschland
Hamburg

Härtere Strafen für die Gruppenvergewaltigung an einer 14-Jährigen

Gruppenvergewaltigung
Bild: dpa
Deutschland

Sie hatten gemeinsam eine 14-Jährige vergewaltigt – nun bekamen die Täter härtere Strafen

06.06.2018, 18:09
Mehr «Deutschland»

Eine Gruppenvergewaltigung, die sich 2016 in Hamburg-Harburg ereignete, wurde jetzt erneut Gegenstand eines Strafprozesses – und dieses Mal wurden die Täter härter bestraft als noch beim ersten Urteil. 

Drei jugendliche Männer, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, und ein 21-Jähriger hatten eine 14-Jährige am 11. Februar 2016 bei einer Geburtstagsfeier mit Alkohol abgefüllt, gemeinsam vergewaltigt, und dann ihren leblosen Körper bei Eiseskälte und nur in Unterwäsche neben Mülleimern abgelegt. Ein Mädchen, das ebenfalls angeklagt war, hatte alles mit einem Handy gefilm. 

In einem Hinterhof dieser Straße wurde das Opfer beim Müll abgelegt

Harburg Hamburg
Bild: dpa

Dafür hatten die fünf Angeklagten im Oktober zwei Haft- und drei Bewährungsstrafen bekommen. Die Richter sprachen ihnen am Mittwoch aber deutlich mehr (nämlich bis zu zwei Jahre und neun Monate) Haft zu.

"Die Gefühllosigkeit dieser Tat hat nicht nur uns, sondern auch die Öffentlichkeit schockiert."
Aus der Urteilsbegründung

Die Hamburger Morgenpost berichtet, dass die Jugendlichen sich von der bewusstlosen Vergewaltigten laut Anklage mit den Worten "Hau rein!", verabschiedet hätten und beim ersten Prozess von anwesenden Verwandten und Freunden bejubelt wurden.

Auch diese Missbrauchs-Geschichte macht richtig wütend

Richterin Anne Meier-Göring äußerte sich zu der jetzt  Entscheidung mit den Worten: "Uns hat auch die weitgehende Sprachlosigkeit von Ihnen umgetrieben. Sie konnten die Frage, warum Sie das taten, weitgehend nicht beantworten."

So sind die Strafen der vier Angeklagten im Revisionsprozess ausgefallen:

  • Der einzige volljährige Angeklagte, damals 21 Jahre alt, bekam 4 Jahre und 6 Monate Haftstrafe (statt 4 Jahren Haft)
  • Ein damals 14-Jähriger Mittäter bekam 3 Jahre Haftstrafe (statt 16 Monaten auf Bewährung)
  • Ein damals 17-Jähriger bekam 2 Jahre und 9 Monate Haftstrafe (statt 20 Monaten Haft)
  • Das Mädchen, das die Tat mit dem Handy filmte (sie war damals 15 Jahre alt) bekam 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung (statt 1 Jahr auf Bewährung)
  • Ein damals 16-Jähriger Mittäter behielt seine Bewährungsstrafe von 2 Jahren

(dpa)

Auch in Spanien gab es zuletzt Wut über Missbrauchs-Strafen

1 / 15
Proteste gegen Missbrauchs-Urteil in Spanien
Demonstranten halten bei einem Protest vor dem Gericht in Pamplona Schilder mit Aufschriften wie "Nein heißt nein" hoch.
quelle: ap / alvaro barrientos
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Juso-Chef macht CDU klare Ansage bei Bürgergeld-Debatte

Die CDU will ans Bürger:innen-Geld ran. Schon vor der Reform der Sozialhilfe – und damit dem Ende von Hartz-IV – hatte sich die Union gegen die Ampel-Pläne gewehrt. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses mussten die Koalitionäre daher einige Reformideen wieder zurückschrauben. Seit über einem Jahr gibt es nun das neue Bürger:innen-Geld und die Union ist offensichtlich nicht zufrieden damit.

Zur Story