Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. Diese wandten sich gegen die Entscheidung Sachsen-Anhalts, dem neuen Rundfunkstaatsvertrag vorerst nicht zuzustimmen. Es geht um eine Beitragserhöhung von 86 Cent.
Die Blockade der Beitragserhöhung war vor zwei Wochen dadurch zustande gekommen, dass Haseloff eine Regierungsvorlage für den Medienstaatsvertrag zurückgezogen hatte, über die der Landtag abstimmen sollte. Hintergrund war eine schwere Krise der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt.
Die CDU lehnt den neuen Medienänderungsstaatsvertrag ab, der eine Beitragsanhebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um 86 Cent zum 1. Januar vorsieht. Auch die AfD ist gegen den Vertrag. Im Landtag haben beide Parteien zusammen eine Mehrheit.
SPD und Grüne beharrten hingegen auf einer Zustimmung zu dem Staatsvertrag und drohten bei einem gemeinsamen Veto von CDU und AfD im Parlament mit einem Ende der Koalition. Die Landtagsabstimmung wurde dann durch die Entscheidung Haseloffs hinfällig.
(andi/AFP)