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Discounter Aldi von Gericht verurteilt

ARCHIV - 09.12.2020, Nordrhein-Westfalen, Essen: Blick auf ein Firmen-Logo am
Bei Aldi wird es nach einem Urteil Änderungen bei der Preisausschreibung geben.Bild: dpa / Rolf Vennenbernd
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Nach Klage von Verbraucherzentrale: Gericht verurteilt Aldi

25.08.2021, 13:1725.08.2021, 14:45

Das Landgericht Itzehoe hat den Discounter Aldi verurteilt. Wie die "Lebensmittelzeitung" berichtet, wird Aldi künftig dazu verpflichtet, den Grundpreis bei einem Produkt anzugeben. Für Aldi könnte dies umfassende Änderungen bedeuten, da das Produkt wohl stellvertretend für viele Produkte steht.

Der Grundpreis ist der Preis, der sich auf eine bestimmte Mengenangabe bezieht. Es muss also zum Beispiel ein Preis pro 100 Gramm oder Milliliter angegeben werden, damit die Kunden direkt einen Überblick haben, welches Produkt tatsächlich günstiger ist.

"Veganer Bio Aufschnitt" wurde ohne Grundpreis verkauft

Bei Aldi wurde dies bislang anscheinend nicht so besonders genau genommen, weshalb es jetzt Ärger für den Discounter gab. Wie die "LZ" berichtete, hat die Verbraucherzentrale Hamburg eine Unterlassungsklage gegen den Discounter-Riesen eingereicht, weil der "Vegane Bio Aufschnitt" der Marke "Mein Veggie Tag" ohne Grundpreis auf dem Regalschild verkauft wurde.

Gegenüber der "LZ" machte Armin Valet von der Verbraucherzentrale deutlich: "Aldi Nord muss endlich seine Hausaufgaben machen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten!"

Laut Aldi handelt es sich hier um einen Einzelfall, doch bei einer Stichprobe der Verbraucherschützer im April wurden über 100 Verstöße gegen die sogenannte Preisgabenverordnung aufgezeichnet.

Produkt darf nicht mehr ohne Grundpreis verkauft werden

Das Urteil verpflichtet Aldi nun, den vorgeschriebenen Grundpreis auf das Preisschild zu drucken wie auch die Sprecherin des Gerichts der "LZ" verriet: "Das Produkt darf nicht mehr verkauft werden, ohne in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis auch den Grundpreis gemäß der Preisangabenverordnung anzugeben."

Für den Verbraucherschutz also ein guter Tag mit einer Entscheidung, die sich auch auf andere Produkte bei Aldi auswirken könnte. Doch da die Bezirksämter nur sehr selten echte Verwarnungen oder Bußgelder aussprechen, nehmen Supermärkte die Preisausschreibung häufig nicht sehr ernst. Hier ist also aus Sicht der Verbraucherschützer nach wie vor Handlungsbedarf.

(nb)

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