
Bei Aldi wird es nach einem Urteil Änderungen bei der Preisausschreibung geben.Bild: dpa / Rolf Vennenbernd
Supermarkt
25.08.2021, 13:1725.08.2021, 14:45
Das Landgericht Itzehoe hat den Discounter Aldi verurteilt. Wie die "Lebensmittelzeitung" berichtet, wird Aldi künftig dazu verpflichtet, den Grundpreis bei einem Produkt anzugeben. Für Aldi könnte dies umfassende Änderungen bedeuten, da das Produkt wohl stellvertretend für viele Produkte steht.
Der Grundpreis ist der Preis, der sich auf eine bestimmte Mengenangabe bezieht. Es muss also zum Beispiel ein Preis pro 100 Gramm oder Milliliter angegeben werden, damit die Kunden direkt einen Überblick haben, welches Produkt tatsächlich günstiger ist.
"Veganer Bio Aufschnitt" wurde ohne Grundpreis verkauft
Bei Aldi wurde dies bislang anscheinend nicht so besonders genau genommen, weshalb es jetzt Ärger für den Discounter gab. Wie die "LZ" berichtete, hat die Verbraucherzentrale Hamburg eine Unterlassungsklage gegen den Discounter-Riesen eingereicht, weil der "Vegane Bio Aufschnitt" der Marke "Mein Veggie Tag" ohne Grundpreis auf dem Regalschild verkauft wurde.
Gegenüber der "LZ" machte Armin Valet von der Verbraucherzentrale deutlich: "Aldi Nord muss endlich seine Hausaufgaben machen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten!"
Laut Aldi handelt es sich hier um einen Einzelfall, doch bei einer Stichprobe der Verbraucherschützer im April wurden über 100 Verstöße gegen die sogenannte Preisgabenverordnung aufgezeichnet.
Produkt darf nicht mehr ohne Grundpreis verkauft werden
Das Urteil verpflichtet Aldi nun, den vorgeschriebenen Grundpreis auf das Preisschild zu drucken wie auch die Sprecherin des Gerichts der "LZ" verriet: "Das Produkt darf nicht mehr verkauft werden, ohne in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis auch den Grundpreis gemäß der Preisangabenverordnung anzugeben."
Für den Verbraucherschutz also ein guter Tag mit einer Entscheidung, die sich auch auf andere Produkte bei Aldi auswirken könnte. Doch da die Bezirksämter nur sehr selten echte Verwarnungen oder Bußgelder aussprechen, nehmen Supermärkte die Preisausschreibung häufig nicht sehr ernst. Hier ist also aus Sicht der Verbraucherschützer nach wie vor Handlungsbedarf.
(nb)
Im Flugzeug heißt es für die meisten: abschalten. Wer in der Crew an Bord arbeitet, muss allerdings immer ein offenes Auge und Ohr haben. Eine Flugbegleiterin berichtet, was sie in ihrem Job alles erlebt.
Dass die Freiheit über den Wolken wohl grenzenlos sein muss, davon hat man schon in den 1970er Jahren geträumt (wahrscheinlich auch schon früher, aber damals hat es mit Reinhard Mey dann mal jemand angesprochen).