
So kann eine elektronische Patientenakte aussehen. (Symbolbild)Bild: dpa / Jens Kalaene
Alltagsfrage
Über die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist in Deutschland jahrelang diskutiert worden. Im Jahr 2021 wurde sie dann offiziell eingeführt, aber kaum jemand hat sie genutzt. Die Nutzung war nämlich bislang freiwillig und das Anmeldeverfahren eher kompliziert.
Ab dem 15. Januar wird sich das ändern. Statt aktiv die E-Akte beantragen zu müssen, bekommen gesetzlich Versicherte sie nun automatisch. Nur wenn sie ausdrücklich widersprechen, soll dies unterbleiben.
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In der Akte ist die gesamte Krankengeschichte eines Patienten per Knopfdruck einsehbar – von Behandlungen und Operationen über Vorsorgeuntersuchungen, Röntgenbilder bis zu verschriebenen Medikamenten.
Der große Vorteil: Behandelnde Mediziner:innen könnten auch bei neuen Patient:innen sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist. Bei der Verschreibung von Medikamenten könnten sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen. Auch bei Notfällen können sich behandelnde Ärzt:innen schnell über die Lage informieren, zum Beispiel wenn der oder die Betroffene nicht ansprechbar ist.
E-Akte: Kritik wegen Sicherheitsmängeln
Die Alltagsverwendung der E-Akte wird zunächst in mehr als 250 Praxen in drei Modellregionen in Hamburg, Franken sowie Nordrhein-Westfalen getestet. Der bundesweite Einsatz soll dann starten, sobald das System in den Modellregionen stabil funktioniert. Angestrebt wird dies voraussichtlich nach vier Wochen, also frühestens ab Mitte Februar.
Im Vorfeld der Einführung der E-Akte gab es allerdings einige Diskussionen um mögliche Sicherheitsmängel, die viele Menschen verunsichert hat. Es stand die Frage im Raum, ob die sensiblen Daten von Millionen Versicherten effektiv vor Hacker-Angriffen geschützt sind.
Der Chaos Computer Club (CCC) erklärte etwa, "dass Angreifern der Zugriff auf sämtliche digitalen Patientenakten möglich wäre". Auf einem Kongress in Hamburg im Dezember 2024 zeigten zwei CCC-Mitglieder, dass sie sich zuvor sowohl eine fremde Versichertenkarte als auch eine Identitätskarte als Arzt beschaffen konnten. Durch letztere kann man theoretisch den Zugriff auf alle Patientenakten einer Arztpraxis erhalten.
Über diese Manipulationsmöglichkeiten habe man die Agentur Gematik bereits im August 2024 informiert, erklärte ein CCC-Mitglied. Als Nationale Agentur für Digitale Medizin ist Gematik zuständig für die Telematik-Infrastruktur, also die sichere Vernetzung der medizinischen Versorgung innerhalb Deutschlands.
Lauterbach hält trotz Sicherheitsbedenken an E-Akte fest
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte laut "Stern" auf Anfrage, das vom CCC im Dezember präsentierte Angriffsszenario sei "in dieser Kombination neu" gewesen. "Darauf haben sowohl das Bundesgesundheitsministerium wie auch die Gematik direkt reagiert", sagte ein Sprecher den Angaben zufolge.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist von der E-Akte überzeugt.Bild: Political-Moments / imago images
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, dass die Sicherheit der ePA oberste Priorität habe. Das gelte auch für die Sicherheitsbedenken, die der Chaos Computer Club vorgetragen habe. Lauterbach versicherte:
"Mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben wir Regeln gefunden, die den Start der ePA in den Pilotregionen ermöglicht, und zwar auf einem Sicherheitsniveau, das sehr hoch ist."
Alle bekannten Sicherheitsprobleme werde man bis zur bundesweiten Einführung lösen. Man arbeite bereits an der Umsetzung. "Daher werden wir eine sehr sichere ePA haben", betonte der Bundesgesundheitsminister.
Das raten Verbraucherschützer den Versicherten
Verbraucherschützer:innen raten derweil, sich aktiv mit der E-Akte auseinanderzusetzen. "Es ist wichtig, sich spätestens jetzt zu überlegen, ob und wie man die ePA nutzen will", erklärte Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag. Es gehe darum, sich umfassend zu informieren und eine bewusste Entscheidung zum Einsatz der ePA zu treffen.
Wer sich für die elektronische Patientenakte entscheide, profitiere am meisten davon, wenn diese aktiv gepflegt werde, betonte Sunken. "Nur wer sorgfältig abwägt und steuert, welche Daten eingestellt werden und wer Zugriff auf welche Dokumente haben soll, hat wirklich eine 'versichertengeführte Akte', wie es das Gesetz vorsieht."
Wem das am Ende zu viel Aufwand ist oder man vielleicht doch zu große Sicherheitsbedenken hat, kann jederzeit die Löschung seiner ePA beantragen, wie die Verbraucherzentrale hervorhob. Dies sei auch möglich, wenn die ursprüngliche Frist der Krankenkasse für einen Widerspruch bereits abgelaufen sei.
(mit Material von afp und dpa)
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