Elektronische Patientenakte (ePA): Alle wichtigen Infos
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab jetzt in allen deutschen Arztpraxen benutzt. Wir verraten dir alles, was du über die Akte wissen musst und was sich von nun an ändert.
Was genau ist die ePA?
Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich – wie der Name schon sagt – um eine Patientenakte, die digitalisiert wurde. Alle Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen sind an einem Ort zu finden und für deinen Arzt oder deine Ärztin abrufbar. Dadurch wird die Kommunikation erleichtert und Diagnosen können schneller und besser gestellt werden.
Seit wann gibt es die ePA?
Schon seit dem 15. Januar bekommen alle gesetzlich Versicherten automatisch die E-Akte. Die Nutzung war jedoch seither freiwillig.
Zunächst wurde die ePA in den Modellregionen Franken, Hamburg und einigen Teilen Nordrhein-Westfalens getestet. Seit dem 29. April 2025 ist sie überall nutzbar. Jetzt, seit Oktober 2025, ist der Einsatz in Praxen und Kliniken verpflichtend.
Wie kann die ePA bei der Behandlung unterstützen?
Du hast eine Gerinnungsstörung, wusstest nicht, dass das relevant ist und hast deinem Zahnarzt nichts gesagt – jetzt kann es Probleme bei der Weisheitszahn-OP geben. So etwas kann in Zukunft verhindert werden: Ärzt:innen können deine gesamte Krankengeschichte auf Knopfdruck sehen.
Da einige vielleicht der Meinung sind, dass nicht jede medizinische Person über ALLES Bescheid wissen muss, kannst du selbst entscheiden, wer was wissen darf. Auch die Zeiträume können begrenzt werden. Zusätzlich kannst du selbst Dokumente hochladen.
Insgesamt kann die Behandlung dadurch verbessert werden. Ärzt:innen können direkt sehen, mit welchen Medikamenten Wechselwirkungen entstehen können, wo Unverträglichkeiten vorliegen oder welche Symptome einander beeinflussen können. Vor allem in Notsituationen, in denen du nicht ansprechbar bist, kann das relevant werden.
Wie kann man selbst Daten in die ePA einfügen?
Informationen, die für die ePA wichtig sind, können ganz einfach in der ePA-App hochgeladen werden. Die gibt es in den üblichen App-Stores. Hier können zusammengetragene Daten wie die Ergebnisse der Blutdruckmessung eingefügt werden oder die Informationen aus anderen Gesundheits-Apps.
Kann man der Nutzung der ePA widersprechen?
Ja, das geht. Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Mitglieder über Widerspruchslösungen zu informieren. Zwar müssen Ärzt:innen, Therapeut:innen, Kliniken und Apotheken seit dem 1. Oktober die ePA grundsätzlich befüllen, jedoch gilt dies nur, wenn die Patientin oder der Patient dem nicht widersprochen hat.
Sind die Daten in der ePA sicher?
Leider gibt es hier kein eindeutiges Ja als Antwort. Das Bundesgesundheitsministerium garantierte die Datensicherheit: "Die Daten sind auf sicheren, in Deutschland stehenden Servern gespeichert – nach höchsten Standards und den europäischen Datenschutzbestimmungen." Außerdem wird betont, dass die Informationen nur für "klar ausgewiesene, legitimierte Zwecke genutzt werden."
In der Vergangenheit haben Expert:innen auf diverse Sicherheitslücken der ePA hingewiesen. Der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte allerdings, dass die Akte mittlerweile extrem sicher sei.
Der Datenschutz-Experte Prof. Ulrich Kelber betonte gegenüber der AOK, dass auch sensible Daten wie Abtreibungen, eine HIV-Infektion oder psychologische Gutachten in der ePA gespeichert werden. Patient:innen können diese Informationen aus der Akte entfernen.
Er kritisiert allerdings, dass Versicherte teilweise überfordert werden könnten. Seiner Meinung nach sei es sinnvoll, wenn bestimmte Daten automatisch abgespeichert werden, während bei anderen eine Nachfrage erfolgt.
Insgesamt kann die ePA im medizinischen Alltag vieles erleichtern und so Behandlungen und Diagnosen vereinfachen. Wer seine Informationen nicht teilen möchte oder Bedenken wegen der Sicherheit hat, kann die eigenen Daten löschen lassen.