Viele Menschen haben psychische Probleme. Was früher als absolutes Tabuthema galt, muss heute nicht mehr geheim gehalten werden. Vor allem in jüngeren Generationen wird der Gang zur Therapie ganz offen kommuniziert.
Bei Versicherungen geht man mit dem Thema nicht ganz zu locker um. Psychisch Erkrankte müssen oft mehr zahlen oder werden von Versicherungen sogar ganz ausgeschlossen – auch dann, wenn die Behandlung schon vor Jahren abgeschlossen wurde. Watson zeigt dir, worauf du bei der Wahl der richtigen Versicherung achten kannst.
Für psychisch erkrankte Menschen war es in der Vergangenheit oft unmöglich, sich privat versichern zu lassen. Private Krankenversicherungen lehnten die Anträge entweder grundsätzlich ab oder verlangten Risikozuschläge.
In diesem Bereich gibt es langsam einige Verbesserungen: Teilweise schauen sie genauer hin, um welche psychische Krankheit es sich handelt und wie weit Therapie und Diagnose in der Vergangenheit liegen.
Die Leistungen sind nicht einheitlich geregelt – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gehört die Psychotherapie zum Leistungsumfang.
Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es Probleme – und das ist leider nur eine von vielen weiteren. Einige Versicherungsanbieter:innen lehnen psychisch Erkrankte vollständig ab.
Andere wiederum werben aktiv damit, dass auch Menschen mit entsprechenden Vorerkrankungen versichert werden – und schränken dann ihr Angebot drastisch ein. In einigen Fällen ist es auch möglich, den vollen Leistungsumfang zu erhalten, dann müssen allerdings Aufpreise gezahlt werden.
Lebensversicherungen sind für Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht nur schwierig zu bekommen, sie enthalten in der Regel auch Zusätze.
Dazu gehört zum Beispiel die Suizidklausel, die Teil vieler Verträge ist: Dabei handelt es sich um eine Karenzzeit, in der Regel beträgt sie drei Jahre, die die Versicherungsleistung ausschließt, wenn der oder die Versicherungsnehmer:in in dieser Zeit den eigenen Tod wählt.
Das Ziel dieser Klausel ist unter anderem, dass die Versicherung nicht zahlungspflichtig ist, wenn jemand kurz vor einem bereits geplanten Suizid eine Lebensversicherung abschließt.
Auch in der privaten Unfallversicherung sind psychische Erkrankungen oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Unfall durch die psychische Erkrankung ausgelöst wurde.
Bei der Pflegeversicherung sieht es etwas einfacher aus: Jede Person, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
Für privat Versicherte ist es komplizierter: Sie müssen eine private Pflege-Versicherung zusätzlich zur Krankenversicherung abschließen. Auch hier werden sie oft grundsätzlich nicht in die Versicherung aufgenommen, es gibt Ausschlussklauseln oder sie zahlen mehr.
Am sichersten ist es, alle notwendigen Versicherungen so früh wie möglich abzuschließen, also im besten Fall vor der Diagnose einer psychischen Erkrankung.
Wer davon bereits betroffen ist, sollte sie im Gesundheitscheck der Versicherung auf keinen Fall verschweigen – das kann richtig teuer werden. Die gesetzliche Versicherung ist für Erkrankte und ehemals Erkrankte oft die günstigere Wahl und schließt in vielen Fällen mehr Behandlungen mit ein als private Versicherungen.
Außerdem sollten sich Betroffene gründlich und anonym über die Ausschlussklauseln informieren, damit sie am Ende in jedem Fall abgesichert sind. Falls sich die Suche nach der passenden Versicherung besonders schwierig gestaltet, können auch Berater:innen behilflich sein.
Zudem gab es in den letzten Jahren mehr mediale Aufmerksamkeit für die Problematik. Immer wieder gibt es Petitionen, um die Situation für Betroffene zu verbessern.