Das gute alte Warten aufs Gehalt – ein Gefühl, das viele vereint, die keine Spitzenverdiener sind. Die Tage ziehen sich, das Konto wird immer leerer, und plötzlich stellt man fest, dass der Monat irgendwie länger ist als gedacht.
Egal ob für die Miete, die Stromrechnung oder den kleinen Luxus zwischendurch – der magische Moment, wenn das Gehalt endlich eintrifft, erleichtert nicht nur, sondern hat manchmal gar etwas Feierliches.
Das gilt besonders, wenn man dann auf einmal eine unbekannt hohe Zahl auf dem Konto sieht. Wurde mir etwa zu viel gezahlt? Das kann tatsächlich schonmal vorkommen. Und unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer:innen sogar das Recht, das Geld zu behalten.
Auf Tiktok klärt die Anwältin Christina Linke des Öfteren über Regeln und Gesetze des Arbeitsrechts auf. Sie ist laut eigenen Angaben zwar "Anwältin für Unternehmen" und richtet viele ihrer Videos explizit an Arbeitgeber:innen, hat nun aber auch ein Video gepostet, dass für die andere Seite informativ ist: für die Arbeitnehmer:innen.
Denn Linke redet in dem Video über das Szenario, wenn auf dem Konto mal zu viel Gehalt überwiesen wird. Bei den meisten Arbeitnehmer:innen scheint klar: Wenn sie sehen, dass ihr Unternehmen ihnen einen zu hohen Betrag überwiesen hat, folgt auf Ungläubigkeit vielleicht zwischenzeitlich Freude, aber kurz danach ist man doch eigentlich wieder skeptisch: Das zu viel überwiesene Geld wird man doch kaum behalten dürfen. Oder?
Anwältin Linke schildert einen kuriosen Fall: Ein Osnabrücker Unternehmen habe einer Reinigungskraft mal statt des "Zahlbetrags" ihre Personalnummer überwiesen – und diese sei sechsstellig. Statt direkt ihrem Unternehmen Bescheid zu geben, hat die Frau demnach gegoogelt: "Darf ich das Geld behalten?"
Sie habe anschließend den entscheidenden Paragraphen gefunden: § 818 BGB (Bürgergesetzbuch). Linke übersetzt kurzerhand Jurist:innen-Deutsch in normale Sprache:
Doch was bedeutet das wiederum im Detail? Man dürfe es nicht für den Haushalt benutzen, man dürfe davon nicht sein Auto abbezahlen, erklärt Linke. "Aber du darfst dir davon Gucci-Handtaschen kaufen. Hättest du dir sonst nicht geleistet."
Linke betont: In diesem Fall könne man sagen, "das Geld ist weg und dann musst du es auch nicht zurückzahlen". Da will man glatt im Stile der "Sendung mit der Maus" sagen: "Klingt komisch, ist aber so."