Das Lieblings-Deo hält nicht mehr das, was es verspricht, es wurde aus dem Sortiment genommen oder deine Sportroutine hat sich verändert und du brauchst mehr Leistung: Jetzt muss ein neues Deo her.
Hier ist unter anderem der Geruch entscheidend und niemand möchte die Katze im Sack kaufen. Während einige gern wie ein Vanille-Duftbäumchen riechen, wird anderen schon bei dezent süßen Noten schlecht. Also ist es sinnvoll, vor dem Kauf am Deo zu riechen oder es gar zu testen.
Aber: Ist das überhaupt erlaubt? Watson hat die Antworten für dich.
Am einfachsten ist es, Tester zu nutzen. Die stehen in der Regel ganz vorn und sind eindeutig markiert. Einige Märkte stellen sie extra bereit, damit die Ware, die verkauft werden soll, nicht geöffnet wird. Leider bietet nicht jede Drogerie bzw. jeder Supermarkt Tester an.
Falls du gerade auf der Suche nach einem neuen Deo bist und dich mal ausgiebig durchprobieren möchtest, wählst du am besten eine Drogerie aus, die Tester anbietet. So gehst du kein Risiko ein.
Grundsätzlich gilt: Unbezahlte Ware gehört dem Unternehmen. Solange sie nicht bezahlt wurde, darf sie demnach auch nicht beschädigt oder entnommen werden.
Bei Deo-Rollern ist der Geruchstest im Laden in der Regel nicht problematisch. Sofern du dafür kein Hygienesiegel aufbrechen oder eine Schutzfolie entfernen musst, kannst du daran riechen, auch wenn es sich nicht um einen Tester handelt.
Hierbei ist allerdings wichtig, dass du kein Produkt entnehmen darfst, da es sich sonst – wenn man es ganz genau nimmt – um Diebstahl handelt. Ein kleiner Produkttest auf dem Handrücken oder sogar unter dem Arm ist dementsprechend nicht erlaubt.
Solange es sich nicht um einen Tester handelt, lautet die Antwort auf diese Frage in der Regel: nein. Denn auch, wenn du dafür nicht die Verpackung beschädigst, würdest du beim Test eine kleine Menge des Inhalts entfernen. Auch dann, wenn du nur einmal kurz in den Deckel oder in die Luft sprühst.
Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst du auch bei den Mitarbeiter:innen nachfragen, ob du am Deo riechen oder es testen darfst. Alternativ kannst du auch fragen, ob du es zurückgeben darfst, falls du es nach dem Kauf testest und dir der Geruch nicht gefällt. In beiden Fällen kann es sein, dass es dir aus Kulanz erlaubt wird – verpflichtend ist das aber nicht.
Nur weil es theoretisch nicht erlaubt ist, Deosprays im Laden zu testen, bedeutet das natürlich nicht, dass es niemand tut. Einige wissen es vielleicht nicht, anderen ist es egal. Wenn du in einem Drogeriemarkt einkaufst, der keine Tester anbietet, ist es daher sinnvoll, nicht die vorderste Flasche zu kaufen, wenn du ein ungeöffnetes Produkt haben möchtest.