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Nacktfotos und Deepfake-Inhalte: So kann man sich schützen

ILLUSTRATION - 19.10.2023, Hamburg: Ein Mann schaut sich auf einem Smartphone eine Porno-Internetseite an (gestellte Szene). Es beginnt mit einem vermeintlichen Online-Flirt und endet mit Geldforderun ...
In Deutschland werden jedes Jahr wohl tausende Menschen mit Nacktbildern erpresst.Bild: dpa / Marcus Brandt
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Sextortion: Was man tun kann, wenn man mit Nacktbildern erpresst wird

31.12.2024, 12:12
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Erpressungen mit Nacktbildern sind in Deutschland weiterhin ein Problem. Mehr als 2000 Fälle wurden im vergangenen Jahr im Inland erfasst. Für 2024 rechnen die Ermittler:innen wieder mit zahlreichen solcher Delikte, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Landeskriminalämtern ergab. Die Dunkelziffer bleibt groß.

Bei Sextortion (Englisch für Sex und Erpressung) nutzen Kriminelle intime Aufnahmen als Druckmittel, um Geld von ihren Opfern zu erpressen. Die Betrugsmasche kommt vor allem auf Social-Media-Plattformen oder Dating-Portalen zum Einsatz.

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Täter:innen nehmen Kontakt zu Opfern auf und drängen sie beispielsweise in Videoanrufen dazu, sich auszuziehen, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder intime Fotos zu schicken. Anschließend drohen sie mit der Veröffentlichung der Aufnahmen und fordern Geld.

Neuerdings nutzen Kriminelle aber auch KI-Tools und Apps, mit denen sie das Gesicht des Opfers auf Nacktbilder oder in pornografische Inhalte einsetzen können. So generieren die Täter:innen Erpressungsmaterial, ohne dass das Opfer je ein Nacktbild von sich geteilt hat. Dann ist häufig die Rede von Deepfake-Pornos.

In einigen Fällen sind es aber auch Ex-Partner:innen, die Nacktbilder ins Internet stellen, um dem Opfer zu schaden. Betroffene stehen oft unter Schock, wenn sie die intimen Fotos online sehen, und fühlen sich mitunter hilflos. Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, wie man sich aktiv zur Wehr setzen kann.

An diese Beratungsstellen kann man sich wenden

Eine Option ist es, Hilfsangebote von Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Dazu zählt beispielsweise Hate Aid. Die Organisation setzt sich seit Jahren gegen digitale Gewalt sowie Hass im Internet ein und bietet dafür Menschen, die gegen Hasskommentare, Cybermobbing und Hetze vorgehen wollen, rechtliche Unterstützung an.

Auf der Website von Hate Aid kann man einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren, direkt anrufen unter 030 252 088 38 (montags 10 – 13 Uhr, dienstags 15 – 18 Uhr, donnerstags 16 – 19 Uhr), mit dem Team chatten (mittwochs 15–18 Uhr, freitags 11–14 Uhr) oder eine Mail an beratung@hateaid.org schreiben.

Weitere Hilfsangebote, die der "Spiegel" für Betroffene digitaler Gewalt zusammengestellt hat, sind:

  • Plattform "Anna nackt": informiert Menschen, deren Nacktbilder oder -videos gegen ihren Willen geleaked wurden und bietet Handlungsleitfäden
  • Hilfeportal "Sexueller Missbrauch des Bundesfamilienministeriums": Ansprechpartner:innen sind kostenlos und anonym unter der Telefonnummer 08000 116 016 zu erreichen.
  • Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": richtet sich (vor allem) an Frauen, die Gewalt erfahren. Zu erreichen ist die kostenlose Beratung unter 08000 116 016, 365 Tage im Jahr, 24/7. Beratung ist auch per Mail oder Chat möglich.
  • Plattform "Hatefree": bietet Opfern digitaler Gewalt juristische Unterstützung an. Nach Ausfüllen eines Meldeformulars prüft "Hatefree" kostenlos, ob es möglich ist, rechtlich gegen den oder die Täter:in vorzugehen.

Professionelle Unterstützung und Beratung ist wichtig, allerdings kann es auch hilfreich sein, sich einem Familienmitglied oder Freund:innen aus dem engen Umfeld anzuvertrauen, die einen emotional stützen können.

Überblick verschaffen und Polizei informieren

Wer sich dazu in der Lage fühlt, sollte sich so schnell wie möglich einen Überblick verschaffen, wo im Internet die intimen Fotos oder Videos überall kursieren. Dabei kann beispielsweise die Bilder-Rückwärtssuche von Google helfen. Wenn es Hinweise gibt, dass die Aufnahmen auf einer bestimmten Website gelandet sind, kann man sie auch gezielt mithilfe von Google durchsuchen.

Der "Spiegel" empfiehlt zudem, einen Google-Alarm einzurichten, damit man automatisch benachrichtigt wird, falls erneut Bilder oder Informationen gegen den eigenen Willen hochgeladen werden.

Wer mithilfe des gesammelten Materials Anzeige bei der Polizei erstatten will, sollte vorab einige Dinge beachten. Um (mögliche) Straftaten zu beweisen, braucht es nämlich rechtssichere Screenshots, wie der "Spiegel" berichtet. Dafür müssen die Bildschirmaufnahmen folgende Informationen enthalten:

  • vollständiges Datum, also Tag, Monat und Jahr sowie die Uhrzeit
  • Username des Täters oder der Täterin
  • Kontext, also zum Beispiel vorangegangene Kommentare, Fotos oder Links

Website-Betreiber kontaktieren und Accounts absichern

Wenn das Beweismaterial gesichert ist und man die Fotos und/oder Videos so schnell wie möglich löschen lassen möchte, sollte man sich direkt an die Website-Betreibenden wenden. Die sind in der Regel dazu verpflichtet, Aufnahmen, die gegen den Willen der abgebildeten Person hochgeladen wurden, zu entfernen.

Einige Social Media Plattformen haben dafür bereits Meldeformulare. Falls nicht, finden sich die Kontaktdaten der Betreibenden im Impressum. Bedenken sollte man allerdings, dass das Melden von Inhalten dazu führen kann, dass der oder die Täter:in noch aggressiver vorgeht und weitere Inhalte hochlädt.

Abschließend sollte man laut "Spiegel" genau prüfen, wie gut die persönlichen Accounts online abgesichert sind. Social-Media-Profile kann man beispielsweise auf privat stellen, private Informationen zu Wohnort und Familie möglichst nicht preisgeben und eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten.

(mit Material von dpa)

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