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Weihnachtsmarkt: Ist es okay, wenn ich meinen Glühwein-Becher einfach mitnehme?

Hübsches Gefäß mit schepperndem Inhalt: Weihnachtsmarkt-Tassen sind netter Kitsch.
Hübsches Gefäß mit schepperndem Inhalt: Weihnachtsmarkt-Tassen sind netter Kitsch.Bild: IMAGO / wolterfoto
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Weihnachtsmarkt: Darf ich meinen Glühwein-Becher einfach mitnehmen?

28.11.2024, 16:34
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Stress, Gedrängel, Wucher: Weihnachtsmarkt-Besuche bedeuten häufig einen nervenaufreibenden Kraftakt. So richtig besinnlich sind da meist nur die Motive auf den Glühweintassen. Kleine Bilder märchenhafter Welten, in denen Schneemänner, Rentiere und Menschen Hand in Hand unter klarem Sternenhimmel tanzen, während der Weihnachtsmann in seinem Schlitten über ihre Köpfe hinwegzieht, um ein kitschiges Beispiel zu nennen.

Schon klar, dass viele dieses Stückchen Besinnlichkeit mit nach Hause nehmen wollen. Über die Weihnachtsfeiertage können die Tassen dann die Stimmung heben. Zum Beispiel, wenn der eine problematische Onkel mit rotweingelockerter Zunge lospoltert. Er könnte etwa betonen, dass es verboten sei, Glühweintassen mitzunehmen und fleißig wettern. Zurecht?

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Weihnachtsmarkt: Schlechte Nachrichten für Tassen-Fans

Der Onkel mag vielleicht in vielen Punkten falschliegen, doch hier hat er (leider) recht. Es gilt: Wer eine Glühweintasse vom Weihnachtsmarkt mitnimmt, kann sich strafbar machen. Die Standbetreiber:innen verlangen schließlich Pfand, weil sie erwarten, dass die Tassen wieder bei ihnen landen. Dafür gibt es am Ende auch Geld zurück.

Es handelt sich dabei zwar nicht um Diebstahl, wie der Strafrechtsanwalt Jürgen Möthrath gegenüber "Correctiv" erklärte, dafür aber um eine Unterschlagung geringwertiger Sachen. Die Wertgrenze dafür liege bei 50 Euro.

Selbst sehr aufwändig bemalte Tassen, handgeformt und über Kirschholzkohle gebrannt, erreichen diesen Wert nicht. Auf Unterschlagung steht dennoch eine Geldstrafe oder sogar mehrere Jahre Gefängnis.

Das Pfand liegt natürlich über dem Einkaufspreis der einzelnen Tasse. Die Idee dahinter: So steigt die Motivation, die Tassen auch zurückzugeben.

Andererseits dürfte es auch im Interesse der Standbetreiber:innen sein, wenn ein paar Tassen verschwinden, da sie so einen kleinen zusätzlichen Gewinn machen. Die schon ohnehin hohen Gewinnmargen – häufig wird schließlich recht günstiger Christkindl-Glühwein ausgeschenkt – bekommt ergo nochmal etwas Zuwachs.

Gab es bereits juristische Konsequenzen?

Eine Möglichkeit ist entsprechend, bei den Strandbetreiber:innen einfach nachzufragen, ob es in Ordnung ist, eine Tasse mitzunehmen. Bei Zustimmung entfällt das Problem mit der Strafbarkeit.

Abschließend zur Beruhigung: Möthrath sei kein Fall bekannt, bei dem es juristische Konsequenzen fürs Tassenstibitzen gegeben hat. Dafür müssten die Budenbetreiber:innen selbst aktiv werden. Und bei dem weihnachtsmarktypischen Gewusel zu überblicken, wer nun eine Tasse hat und wer sie mitnimmt, dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein.

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