Es sind keine einfachen Zeiten für Sportler. Aufgrund der Corona-Pandemie sind Schwimmbäder, Vereine sowie viele Fitnessstudios bereits seit Wochen geschlossen. Ausdauersportler können zumindest ein paar Runden im Park drehen, um weiterhin fit zu bleiben.
Wer sich hingegen nach einem Muskeltraining sehnt, muss die Trainingshalle ins eigene Wohnzimmer verlegen. Doch so langsam scheinen die Hanteln wieder greifbar: Kürzlich einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder darauf, sportliche Angebote wieder zu erlauben.
Dazu zählt der Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel und die Inbetriebnahme von öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen und Fitnessstudios. Wann diese wieder geöffnet werden sollen, entscheiden die Bundesländer. Manche sind da schneller als andere.
In Nordrhein-Westfalen durften die Fitnessstudios bereits Anfang der Woche wieder öffnen, in Sachsen, Niedersachen und Hessen im Laufe des Monats. Natürlich nur unter strengen Hygiene-Auflagen. Oder wie eine Sprecherin der Studio-Kette FitnessFirst gegenüber watson sagt:
So sind in nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung, klare Regeln definiert, die ein Infektionsrisiko niedrig halten sollen. Viele sind bereits bekannt und den meisten "hoffentlich" geläufig: Hände waschen nach Betreten des Studios, nicht mit Symptomen einer Atemwegserkrankung zum Training kommen, keine Begrüßungsrituale wie Händeschütteln oder Ego-Wettbewerbe wie Armdrücken.
Andere hingegen dürften vielen Menschen neu sein. Besucherinnen und Besucher müssen etwa immer ihre Kontaktdaten hinterlegen sowie den Zeitpunkt angeben, wann sie da waren. Kommt es mal zu einem Corona-Ausbruch, soll die Infektionskette so schnell zurückverfolgt werden können. Hochintensives Ausdauertraining wie Indoor-Cycling ist aufgrund der Ansteckungsgefahr verboten. Außerdem dürfen die Duschen nicht genutzt werden.
Eine entscheidende Frage dürfte wohl die nach einer Maskenpflicht innerhalb der Studios sein. Das Landesministerium NRW sieht sie zumindest nicht vor. Studiobetreibern wird da freie Hand gelassen.
Ob Maske oder nicht, Besucher müssen sich verantwortungsbewusst verhalten. Alexander Schoppenhauer leitet einen Fitness-First-Club in Bielefeld. Er sagt gegenüber watson, ganz im Marketingsprech, dass alles wunderbar laufe:
Allerdings wünschten sich wohl viele Mitglieder, dass es wieder Kurse gibt, ergänzt Schoppenhauer. Die sind zwar laut Coronaschutzverordnung nicht komplett verboten, aber auch nur unter Auflagen möglich. Besucher müssen ihre Kontaktdaten angeben und die Studios darauf achten, dass ein Mindestabstand von zwei Metern in alle Richtungen eingehalten wird.
Ob die Ansteckungsgefahr sinkt, wenn hüpfende oder tanzende Menschen wild in die Luft hecheln, sei mal dahingestellt – auch bei eingehaltenem Mindestabstand. Immerhin bewegen sich Teilnehmer und Trainer in einem geschlossenen Raum. Schoppenhauer will das Kursprogramm anpassen, um die Auflagen einzuhalten und das Infektionsrisiko zu minimieren. Wie genau das aussehen soll, lässt er aber unbeantwortet.
Vonseiten McFits sollen Kurse zunächst überhaupt nicht stattfinden. Ein Sprecher teilte watson mit:
Zudem verlasse sich der Fitnessriese auf die Aussagen und Vorgaben von Experten. Selbiges gilt für die Kette Fit X.
Gerade für die Betreiber bedeuten die Regeln vor allem eins: eine Umstellung. Was diese noch schwieriger macht, ist, dass die Bundesländer selbst entscheiden, unter welchen Auflagen ein Studio wieder öffnen darf. Was also in NRW gilt, hat in Hessen, Sachsen, Niedersachsen vielleicht keine Relevanz. Auch, wenn sich die Regeln grundsätzlich an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts orientieren.
Da die Studios in NRW jedoch eine Pionierrolle übernehmen, ist es gut möglich, dass sich die anderen Bundesländern an den Vorgaben orientieren. Dafür muss jedoch alles gut gehen.
Sollte es wieder zu Kontaktbeschränkungen kommen, war es das dann auch schon mit den Trainingshallen. Wenigstens fließen die Mitgliedsbeiträge weiterhin. Angst vor einer Pleite müssten die Studios also erstmal nicht haben, sofern nicht alle Mitglieder kollektiv kündigen.
(tkr)