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Corona-Regeln: Welche Einreisebestimmungen in europäischen Urlaubsdomizilen gelten

Für den diesjährigen Sommer-Urlaub gilt: Vor Abreise besser mehrmals die Regeln checken, um unschöne Überraschungen am Flughafen zu vermeiden.
Für den diesjährigen Sommer-Urlaub gilt: Vor Abreise besser mehrmals die Regeln checken, um unschöne Überraschungen am Flughafen zu vermeiden.Bild: iStockphoto / Halfpoint
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Corona-Regeln: Was gilt in welchem Land? Wo ist die Lage derzeit am entspanntesten? Die wichtigsten Antworten zu beliebten Reisezielen

12.07.2021, 17:1613.07.2021, 12:38
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Gemessen an den geltenden Hygienebestimmungen in den einzelnen Ländern, scheint für einige die Corona-Pandemie aktuell zu pausieren. Zum EM-Finale in London war nicht nur das Stadion vollbesetzt, auch in den Pubs und an öffentlichen Plätzen versammelten sich Menschenmassen zum Public Viewing – ohne Abstand und ohne Masken. In England wurden viele Regeln bereits aufgehoben, obwohl die Delta-Variante mittlerweile in fast allen Teilen Europas angekommen ist. Für die Urlaubsplanung bedeutet das unterschiedliche Einreiseregeln der einzelnen Länder. Was jetzt für die beliebtesten Reisedomizile der Deutschen gilt:

In welchen Regionen ist die Lage derzeit besonders problematisch?

Aufgrund der Einstufung als Hochinzidenzgebiet wurde für Ägypten eine Reisewarnung ausgesprochen. Vor allem die Regionen am Roten Meer beziehungsweise Hurghada sind aktuell besonders betroffen. Wer trotzdem fahren möchte oder schon gebucht hat, muss einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist oder eine vollständige Impfung durch einen von der WHO zugelassenen Impfstoff vorweisen. Vor Ort gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum und es kann zu kurzfristigen Schließungen von Shops und Cafés kommen.

Portugal zählt ebenfalls als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko, weshalb vor touristischen Reisen gewarnt wird. Auch dort gilt bei Einreise die Testpflicht oder die Vorlage des digitalen Impfzertifikats der EU. Für die Reise mit dem Flugzeug muss das negative Testergebnis der Fluggesellschaft vorlegt und eine elektronische Reiseanmeldung ausgefüllt werden.

Seit dem 11. Juli zählt auch ganz Spanien zu den Risikogebieten. Einreisende müssen maximal 48 Stunden vor Reiseantritt ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen und dies auch der Fluggesellschaft digital (QR-Code) vorlegen. Zur Einreise muss ein Nachweis über Genesung, vollständige Impfung oder ein negativer Corona-Test erbracht werden. Vor Ort kann es kurzfristig zu Beschränkungen, abhängig von der lokalen Infektionslage, kommen.

Wo ist die Corona-Situation etwas entspannter?

In Italien, Frankreich und Griechenland ist die Situation gerade noch etwas entspannter. Die Einreise muss vorher angemeldet werden und einer der drei folgenden Nachweise vorgelegt werden: Negatives Test-Ergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, der Nachweis einer seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder der Nachweis einer Genesung von COVID-19.

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Auch für diese Destinationen muss vorab eine Anmeldung ausgefüllt werden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen Räumen und an belebten öffentlichen Plätzen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Griechenland kann das Missachten dieser Regelung mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Euro geahndet werden.

In den Niederlanden gilt Deutschland nicht mehr als Risikogebiet. Demnach muss weder ein negativer Test vorgelegt, noch eine Quarantäne absolviert werden. Für die Anreise per Luftweg muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt und durchgehend mitgeführt werden. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weitgehend aufgehoben worden und gilt nur in Bereichen, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann, wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Wann gilt Quarantäne-Pflicht für Urlauber?

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine 10-tägige Quarantäne-Pflicht für diejenigen, aus einem einfachen Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet zurückkommen. Nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet sind vierzehn Tage Absonderung vorgeschrieben. Da sich die genannten Regeln sowie die Risikoeinstufung der Länder kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sich vor jeder Reise über die spezifisch gelten Regeln für das eigene Urlaubsziel beim RKI und dem Auswärtigen Amt zu informieren.

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Die seit Monaten anhaltende Streikwelle macht auch vor dem Einzelhandel nicht halt. Oder anders ausgedrückt: Auch Mitarbeitende in Märkten bestehen gegenüber ihren Arbeitgebern derzeit auf eine höhere Entlohnung und werden dabei durch Gewerkschaft Verdi unterstützt. Je nach Bundesland kommen weitere Forderungen hinzu.

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