Anfang März hat die EU-Kommission gegen Apple eine Strafe von 1,8 Milliarden Euro verhängt. Der Grund: Das US-amerikanische Technologieunternehmen hat seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und gegen EU-Kartellrecht verstoßen.
Ursächlich dafür war eine Klage des Musik-Streamingdienst Spotify, das sich über zu hohe Gebühren im App Store beschwert hatte. Wenn eine App über den App Store von Apple heruntergeladen wird, müssen die Verkäufe von Abos innerhalb der Apps über die hauseigene Bezahlplattform von Apple abgewickelt werden. Dafür berechnet der Konzern bis zu 30 Prozent Provision.
Spotify fühlte sich ungerecht behandelt, weil für Apples Musikdienst Apple Music wegen dieser Abgabe beim gleichen Abo-Preis mehr Geld übrig bleibt.
Dass Apple Probleme mit einem restriktiven Umgang mit seinem App Store hat, ist dabei keine Seltenheit. Schon 2022 hat die EU das Gesetz über digitale Märkte ("Digital Markets Act", DMA) verabschiedet, um die Marktmacht dominanter Anbieter, sogenannte Gatekeeper, einzudämmen. Im Zuge dessen wurde Apple dazu gezwungen, auch andere Anbieter für die Installation von Apps zuzulassen. Dem ist das Unternehmen nun nachgegangen.
Wie Apple mitteilte, soll es für das nächste Update des Betriebssystems iOS 17 möglich sein, Apps direkt von Websites herunterzuladen und zu installieren. Allerdings mit einer Einschränkung: Der Service wird nur für Nutzer:innen in der Europäischen Union möglich sein. Nur dort ist Apple schließlich von DMA betroffen.
Bereits mit dem Update auf iOS 17.4 hat Apple eine wichtige Vorgabe des DMA umgesetzt und Marktplätze anderer Anbieter zugelassen – allerdings unter erheblichen Einschränkungen. Diese sollen auch für die Downloads über Webseiten gelten.
So müssen die App-Entwickler mindestens zwei Jahren in Folge im sogenannten Apple Developer Program angemeldet sein. Eine Mitgliedschaft dort kostet im Jahr 99 US-Dollar, ermöglicht den Zugriff auf Vorabversionen von iOS und erlaubt es, Applikationen im App Store anzubieten.
Darüber hinaus muss eine App mehr als eine Million erstmalige Installationen in der EU im zurückliegenden Jahr vorweisen können und sich den Konzernrichtlinien für die Genehmigung von Apps unterwerfen. Nur wer all diese Punkte erfüllt, erhält Zugang zu der Programmierschnittstelle für Web-Downloads.
Für Apple ist die Änderungen mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Anstelle der Provision von bis zu 30 Prozent pro Installation erhält das Unternehmen durch die Core Technology Fee "nur noch" eine Pauschalsumme in Höhe von 0,50 Euro. Bislang ist unklar, ob die EU die Neuerungen als ausreichend erachtet oder Apple im Sinne des DMA noch einmal nachschärfen muss.