Transparenzhinweis
Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion erstellt und überprüft. Dabei kamen auch KI-Tools zum Einsatz. Mehr Infos zu unserem Umgang mit KI gibt es hier. Fragen oder Hinweise gerne an redaktion@watson.de.
Post vom Finanzamt? Da schlägt das Herz vieler ohnehin schon schneller. Noch komplizierter wird es, wenn plötzlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als Absender auftaucht. Denn wo das BZSt draufsteht, geht es meist um Geld – und wer will da schon etwas verpassen?
Genau dieses Gefühl nutzen derzeit Kriminelle aus. Sie verschicken täuschend echt wirkende Nachrichten, die auf den ersten Blick nach offizieller Korrespondenz aussehen.
Doch der Schein trügt. Hinter den Mails steckt kein Amt, sondern eine Betrugsmasche.
So wird in einer derzeit kursierenden Mail laut der Verbraucherzentrale "dringend" dazu aufgefordert, über einen Link ein Portal zu öffnen und Unterlagen hochzuladen. Als Grund wird die "Überprüfung innergemeinschaftlicher Transaktionen" genannt. Im Betreff steht: "Bundeszentralamt für Steuern – Zugriff auf Mitteilung online". Klingt amtlich, ist es aber nicht.
Besonders perfide: Die Absender:innen liefern eine lange, pseudo-juristische Begründung, gespickt mit Fachbegriffen und Paragrafen. Das kann Vertrauen schaffen und Zeitdruck erzeugen.
So sieht die Phishing-Mail aus:
Bis zum 23. August sollen die Nachweise übermittelt werden, sonst drohen angeblich "Einschränkungen Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer". Die Absicht ist klar: Der Link soll übereifrig angeklickt und sensible Daten preisgegeben werden. Doch diese werden von Betrüger:innen missbraucht.
Das echte BZSt teilt auf seiner Website einige Warnungen vor Phishing-Mails. Es weist außerdem darauf hin, dass es Zahlungsaufforderungen und sensible Mitteilungen meist per Post verschickt. Fordert eine E-Mail zum Öffnen eines Links auf, um Formulare auszufüllen, Daten hochzuladen oder Zahlungen zu leisten, ist daher größte Vorsicht geboten.
Außerdem seien bei offizieller Kommunikation in der Regel Kontaktdaten zu einer zuständigen Ansprechperson hinterlegt.
Weitere Anzeichen zum eigenständigen Erkennen eines Fakes:
Und wenn eine Nachricht ein mulmiges Gefühl auslöst: nicht reagieren und zuerst offiziell gegenprüfen. Bevor es zu spät ist.
Verdächtige Nachrichten können beim BZSt gemeldet werden. Eine individuelle Antwort erfolgt in der Regel nicht; Hinweise werden geprüft, und die Behörde leitet bei Bedarf rechtliche Schritte ein.
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Wer bereits reagiert, den Link geklickt, Daten eingegeben oder sogar überwiesen hat, sollte sofort mit seiner Bank in Kontakt treten, um die Betrüger:innen zu stoppen.