Es gibt kaum jemanden, der Google nicht in irgendeiner Form nutzt – sei es als Suchmaschine, für Mails, via Youtube oder zur Speicherung von Daten auf GoogleDrive. Das Mutter-Unternehmen Alphabet gilt nach Forbes-Ranking nicht umsonst als wertvollstes Technologieunternehmen der Welt.
Seit Längerem ist bekannt, dass Google vorhat, gewisse Konten zu löschen. Nun geht der Konzern einen Schritt in seinem Vorhaben weiter. Einige Google-Kund:innen finden derzeit Mails in ihrem Googlemail (Gmail)-Postfach. Sie müssen ab Dezember mit Konsequenzen rechnen, falls sie nicht handeln.
Betroffen sind Personen, die eine Mail mit dem Betreff "Änderungen in unserer Richtlinie für inaktive Google-Konten" in seinem Postfach findet. Nutzer:innen sollten darauf achten, dass sie von der Adresse "no-reply@accounts.google.com" stammen, um zu vermeiden, auf Betrugsmaschen hereinzufallen. In der Mail des Tech-Giganten steht Folgendes:
Bedeutet konkret: Google will Konten, die seit mindestens zwei Jahren keine Anmeldungen oder Aktivitäten aufweisen, löschen. Das betrifft alle, die sich seit zwei Jahren weder angemeldet haben, noch mit ihrem Konto irgendeinen anderen Dienst des Anbieters genutzt haben. Allerdings betont Google auch: Erst ab dem 1. Dezember 2023 wird tatsächlich gelöscht.
Ganz einfach verschwinden werden die Konten aber nicht. Zumindest nicht ohne Vorwarnung. Denn: Für den Fall, dass Google jemanden als inaktiv klassifiziert, plant das Unternehmen, mehrere Erinnerungs-E-Mails zu senden. Sowohl an die betroffene E-Mail-Adresse als auch an die E-Mail-Adresse für die Kontowiederherstellung zu senden (sofern eine solche hinterlegt ist).
Und: Diese Erinnerungs-E-Mails sollen mindestens acht Monate im Voraus versandt werden, bevor Maßnahmen ergriffen werden oder Kontoinhalte gelöscht werden. Hierdurch soll Nutzer:innen ausreichend Zeit gelassen werden, um die Löschung zu verhindern.
Google betont die einfache Möglichkeit, ein Konto vor der Löschung zu bewahren:
Es existieren jedoch auch alternative Methoden, um die Löschung zu verhindern. So können Nutzer:innen
Zusätzlich weist Google darauf hin, dass es gewisse Ausnahmen von der beschriebenen Richtlinie gibt. Konten mit Youtube-Kanälen, -Videos oder -Kommentaren werden nicht gelöscht. Ebenso wie Konten mit einem Guthaben durch Geschenkkarten oder solche mit veröffentlichten Apps, wie beispielsweise ein Konto, das eine Anwendung im Google Play Store hostet.
Wichtig zu wissen ist es, dass nach der Löschung die zugehörige Gmail-Adresse nicht mehr zur Erstellung eines neuen Google-Kontos verwendet werden kann.