
Wenn der Weg zum Laden um die Ecke mal wieder zu weit ist: Amazon.Bild: imago images / Robert Schmiegelt
Geld & Shopping
04.11.2024, 13:4404.11.2024, 13:44
Die Weihnachtszeit naht und damit auch die Zeit der Besorgungen. Weltweit treiben Schenk- wie auch Kaufwütige den Einzelhandel an seine äußerste Belastungsgrenze. Für den Allround-Marktplatz Amazon steht ebenfalls die Hochsaison bevor. Scharenweise werden Menschen eingestellt, um das hohe Bestellvolumen abzuarbeiten.
Doch das ist nicht die einzige kurzweilige Änderung, die in diesem Jahr zur Weihnachtszeit bei Amazon ansteht. So passt der Konzern seine Rückgaberegelungen an die Weihnachtssaison an. Damit kommt er seinen Kund:innen besonders entgegen.
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Amazon: Neues Rückgabe-Recht zu Weihnachten
Demnach erhalten Kund:innen für Einkäufe zwischen dem 1. November und dem 25. Dezember ein erweitertes Rückgaberecht. Das soll ermutigen, Weihnachtseinkäufe frühzeitig zu tätigen. Wer unzufrieden mit den Artikeln ist, kann sie bis zum 31. Januar oder 30 Tage nach Erhalt zurückgeben. Letztlich entscheidet das spätere Datum.
Jedoch gibt es einen Haken: für die Kategorien Kamera, Elektronik, Bürobedarf, Musik, Video und Games gilt das bestehende Widerrufsrecht, sprich sie müssen innerhalb der üblichen 14 Tage nach Erhalt zur Rückgabe gemeldet werden. Ist das Prozedere durch, können Kund:innen die Artikel bis zum 15. Januar 2025 zurückschicken.
Für die genannten Kategorien verkürzte Amazon das Widerrufsrecht bereits Anfang des Jahres. Zuvor waren es noch 30 Tage. Damit wollte der Internetkonzern die Zahl der Retouren drücken, da diese mit hohen Kosten verbunden sind, was generell für Online-Händler:innen gilt.
Welche Regeln für welche Produkte gelten, wird aber nochmal auf den jeweiligen Seiten kommuniziert. Dort können Kund:innen nachschauen, welche Rückgabefristen gelten, da die Sonderregel mitsamt Ausnahmen wahrscheinlich schon verwirrend genug sein dürfte.
Beschenkte bekommen kein Geld zurück
Wichtig: Damit Amazon die Produkte zurücknimmt, müssen sie sich im Originalzustand befinden, doch das galt auch vor der neuen Rückgaberegelung, ist ergo nichts Neues.
Auch Beschenkte sollen die Möglichkeit bekommen, unerwünschte Artikel zurückzusenden. Dafür müssen diese beim Bestellvorgang lediglich als Geschenk gekennzeichnet werden. Als Referenz dient dann die 17-stellige Bestellnummer auf dem Lieferschein. Nachteil ist aber, dass die Rückabwicklung auf dem Konto des Schenkenden erfolgt. Geld gegen Geschenk ist also nicht drin.
Zudem ist es besser, auf Retouren weitgehend zu verzichten, da diese auch mit einer hohen Umweltbelastung einhergehen, allein schon wegen des Transports. Vermeiden lässt sich das aber wahrscheinlich nicht. Schließlich gibt es eben Menschen mit einem eher ungeschickten Händchen für Geschenke.
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