Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein bisschen zu viel Gas – und zack, der Blitzer hat zugeschlagen. Dieses Problem kennen viele nur zu gut. Wenige Wochen später flattert dann der ungeliebte Brief ins Haus, inklusive Foto, das meist alles andere als schmeichelhaft ist.
Natürlich ist das richtig und in Ordnung, gerade Rasen mit hoher Geschwindigkeit ist eine gefährliche Angelegenheit. Dennoch ist das Knöllchen ärgerlich. Während manche ihr Schicksal schnell akzeptieren und zahlen, hoffen andere beim Blick auf die Zahlungsaufforderung auf einen Fehler – und dürften derzeit in vielen Fällen sogar Recht bekommen.
Denn aktuell ist eine Betrugsnachricht im Umlauf, die wegen angeblicher Verkehrsverstöße versendet wird. Davor warnt nun eine Behörde eindringlich.
So macht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer Mitteilung auf Phishing-Mails in ihrem Namen aufmerksam. Darin geben sich Betrüger:innen als die Behörde, die dem Verkehrsministerium unterstellt ist, aus und verlangen die Überweisung einer Bußgeldsumme.
Das KBA teilt in der Mitteilung ein Foto einer solchen Mail und macht klar: "Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche." Das erkenne man an gleich mehreren Anzeichen.
Zum einen werden solche Zahlungsaufforderungen nicht per Mail, sondern per Brief an die betreffenden Personen gesendet. Zum anderen ist das KBA selber jedoch niemals für die Ahndung von Verkehrsverstößen verantwortlich, sondern etwa die Polizei und die örtlichen Straßenverkehrsämter.
In der KFB-Mitteilung heißt es im Klartext:
Hinzu kommt, dass kein Aktenzeichen in der Mail angegeben ist.
Dementsprechend warnt das Kraftfahrt-Bundesamt auch vor einer Zahlung sowie einem Klicken auf den in der Mail befindlichen Link. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass dieser "eine Schadsoftware beinhaltet".
Die Mail hat laut KFB eine "Absendeadresse mit der Länderkennung @RU". Weitere für Phishing typische Anzeichen in der Mail sind etwa der unkonkrete Titel "Bußgeldbescheid" und die unpersönliche Ansprache ("Sehr geehrte/r" ohne nachfolgenden Namen).
Nach der Anrede geht es in der Mail ohne große Umschweife direkt um das Anliegen: eine Geldstrafe. Auf dem angeblich vom KFB geteilten Foto sind es 158 Euro wegen einer "Geschwindigkeitsüberschreitung" am 2. Februar 2025.
Anschließend heißt es: "Für Ihre Bequemlichkeit können Sie das PDF-Dokument mit den Zahlungsinformationen unter folgendem Link herunterladen." Unter dem Link wird auf eine 14-tägige Einspruchsfrist und die entsprechenden Kontaktdaten hingewiesen.
Zumindest dieser sprachlich recht neutral gehaltene Teil der Mail ist für Phishing-Mails nicht allzu üblich und daher schwerer zu durchschauen. Denn normalerweise wird nur eine kurze Frist zur Zahlung gegeben. Umso wichtiger, dass das KFB in aller Deutlichkeit schreibt: "In keinem Fall sollten Zahlungen geleistet werden."