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Supermarkt: Rückruf von Apfelschorle bei Edeka und Netto – dringende Warnung

Eine Filiale von Edeka, Logo am Gebeaude Geb
Unter anderem bei Edeka wurde das zurückgerufene Produkt verkauft.Bild: imago images / Rene Traut
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Supermarkt: Rückruf von Apfelschorle bei Edeka und Netto – Verletzungsgefahr

05.07.2024, 08:5405.07.2024, 08:54
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Im Supermarkt und Discounter finden Verbraucher:innen so viele verschiedene Lebensmittel, dass es gar nicht ausbleibt, dass immer mal wieder Produkte zurückgerufen werden. Kund:innen finden die Zettel dann häufig bei Lidl, Aldi, Rewe und Co. als Aushang – oftmals auch an dem Regal, in dem das Produkt zum Verkauf lag.

Dafür, dass Waren aus dem Verkehr gezogen werden, kann es verschiedene Ursachen geben. Häufig sind es Listerien. Eine Infektion kann unangenehme Symptome auslösen, zum Beispiel Fieber, Erbrechen oder Durchfall. Es wurden aber auch schon Metallsplitter und andere Dinge gefunden.

Eins haben sie alle gemeinsam: Sie gehören ganz und gar nicht in die Produkte. Besonders aufpassen müssen Verbraucher:innen momentan bei Apfelschorle. In diesem Fall könnte es zu einer Verunreinigung mit Hefe gekommen sein.

Rückruf von Apfelschorle bei Edeka, Netto und Marktkauf

Das kann für Verbraucher:innen, bei denen die Apfelschorle im Einkaufswagen gelandet ist, gefährlich werden. Hefen verursachen nämlich einen Gärungsprozess. Das führt dazu, dass sich in der Flasche Druck aufbaut und zur Eintrübung des Getränks führen kann. Im schlimmsten Fall kann die Flasche bersten.

Das bedeutet eine mögliche Verletzungsgefahr, heißt es auf der Seite "Lebensmittelwarnung" von den Bundesländern und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), auf der die Mitteilung von Refresco zu finden ist. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen die Hefe während der Herstellung in die Apfelschorle gelangt sei.

Betroffen sind die "Gut & Günstig Apfelschorle" und die "StarDrink Apfelschorle" jeweils in der 0,5-Liter- und 1,5-Liter-Plastik-Flasche des Herstellers Refresco.

Verbraucher:innen sollten einen Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) werfen, denn hier werden gleich mehrere genannt. Bei dem Produkt von "Gut & Günstig" sind von der 0,5-Liter-Flasche diese MHD betroffen: 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24. Bei der 1,5-Liter-Flasche sind es der 05.12.24, 06.12.24 und der 07.12.24.

Die Apfelschorle von StarDrink wurde in der 0,5-Liter-Flaschen mit MHD 01.12.24, 13.12.24 und 27.12.24 zurückgerufen. Bei der 1,5-Liter-Flasche sind der 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24 und der 21.12.24 betroffen.

Von dem Rückruf sind Apfelschorlen bei Edeka und Netto betroffen.
Von dem Rückruf sind Apfelschorlen bei Edeka und Netto betroffen.Bild: Edeka

Supermarkt: Apfelschorle wurde bundesweit vertrieben

Von dem Rückruf sind Verbraucher:innen in ganz Deutschland betroffen: Die Apfelschorle wurde bundesweit in den Märkten verkauft. Von "Gut & Günstig" gab es sie vorwiegend bei Marktkauf und Edeka. Die "StarDrink"-Apfelschorle konnten Netto-Kund:innen kaufen – überall außer im Saarland.

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Es wird empfohlen, Flaschen, die aufgebläht sind, nicht zu öffnen. Das Gleiche gilt, wenn das Produkt getrübt aussieht. Selbst wenn die Flaschen unauffällig aussehen, aber ein betroffenes MHD aufweisen, sollten sie vorsorglich entsorgt werden. Wer das Produkt gekauft hat, kann auch ohne Vorlage des Kassenbons den Kaufpreis erstattet bekommen.

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