Am 1. April 2024 trat in Deutschland die Cannabis-Teillegalisierung in Kraft. Der Besitz und Anbau der Pflanze ist eingeschränkt und unter speziellen Vorgaben legal. Dadurch sollten der Schwarzmarkt und die Kriminalität ausgebremst werden, um die Jugend besser zu schützen.
Doch seitdem herrscht Verwirrung, viele Fragen sind noch ungeklärt und es fehlen einige einhergehende Gesetzesänderungen. Erst vor kurzem wurde der THC-Grenzwert für Autofahrer:innen angehoben.
Ab Juli ist es Anbauvereinigungen erlaubt, die ersten Cannabis-Blüten einzupflanzen – so lautet zumindest das Gesetz. Doch nun schlägt der Gründer eines Cannabis-Social-Clubs Alarm: Im Juli könne noch keine Pflanze gesetzt werden.
Es gibt nun zwei Wege, um legal Cannabis zu beziehen: Entweder die Mitgliedschaft in einem Club oder der Eigenanbau. Die Cannabis-Clubs dürfen jeweils bis zu 500 Mitglieder aufnehmen. Es ist jedoch verboten, die Droge als Mitglied einer Cannabis-Vereinigung an Jugendliche oder Erwachsene weiterzugeben.
Pro Monat dürfen Vereinsmitglieder nicht mehr als 50 Gramm und Personen zwischen 18 und 21 Jahren nicht mehr als 30 Gramm beziehen. Es ist geplant, dass der Anbau der Pflanze mit Hilfe von Mitgliedsbeiträgen finanziert werden soll.
Damit Clubs offiziell Cannabis anbauen dürfen, brauchen sie eine Erlaubnis für eine Anbauvereinigung. Die Genehmigung sollten sie laut Bundesgesundheitsministerium bei einer zuständigen Behörde beantragen. Das Problem: Viele Bundesländer haben noch keine Behörden darauf vorbereitet und befähigt. Die Gründung spezieller Cannabis-Behörden steht auch nicht auf dem Programm.
Aktuell heißt es daher abwarten für alle Mitglieder bis zum 1. Juli. Andreas Gerhold, Gründer des Cannabis-Social-Clubs Hamburg, schätzt, dass sein Club erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Genehmigung erhält. Erst dann können die Vereinigungen realistische Zukunftspläne schmieden. Dazu zählen auch die Cannabis-Preise in Clubs, denn zu dieser Frage gibt es bisher keine konkreten Antworten.
Einige Vorschriften stehen jedenfalls bereits fest. Darunter fällt die Pflicht der Mitglieder, beim Anbau mitzuwirken. Gerold sieht keinen Sinn hinter dieser Regelung und erläutert gegenüber BuzzFeed News Deutschland: "Es ist komplett praxisfremd, sich vorzustellen, dass bis zu 500 Mitglieder aktiv im Anbau tätig werden können und über einen ‚Cannabis-Acker‘ toben. Sowohl unter Hygiene-, also auch unter Sicherheitsaspekten ist das illusorisch.“
Auch wenn Genehmigungen ab Juli beantragt werden können, kann sich der Weg zur endgültigen Erlaubnis noch ziehen. Da bei Behörden automatisch viel Bürokratie im Spiel ist, kann der Prozess eine Weile dauern.
Mal angenommen: Wenn Clubs ab August anbauen dürfen, müssen die Pflanzen erst reifen. Das kann je nach Sorte durchschnittlich drei Monate in Anspruch nehmen.
Wann können Mitglieder dann den ersten Gramm Cannabis aus Clubs kaufen? Gerhold fällt eine düstere Prognose: "Tatsächlich wird es erst Anfang nächsten Jahres wirklich losgehen".
Den meisten Konsument:innen ist noch nicht bekannt, dass viele Cannabis-Clubs noch auf ihre Erlaubnis oder auf eine Behörde warten und deshalb der Verkaufsstart enorm nach hinten verschoben wird. Gerold ist der festen Überzeugung, dass der Frust bei den Menschen noch aufkommen wird.
Das könnte zur Folge haben, dass sich aufgrund des schleppenden Starts und der Bürokratie viele Konsument:innen gegen eine Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club entscheiden und ihr Gras weiterhin illegal auf dem Schwarzmarkt beziehen.
Allgemein sind die gesetzlichen Anforderungen an Cannabis Social Clubs sehr offen und ungenau gehalten. Beispielsweise gilt es, die Räumlichkeiten einbruchssicher zu gestalten, doch ein konkreter Plan für die Umsetzung existiert bislang nicht. Außerdem wird im Gesetz nicht exakt vorgeschrieben, wie der Jugendschutz zu behandeln ist.
Gründer:innen von Cannabis-Clubs fehlt die Information, wie sie mit den Daten der Konsument:innen umgehen müssen. Erhalten Ärzt:innen Einsicht über die abgeholte Menge an Gras von einem Mitglied?
Es besteht also großer Nachholbedarf in der Gesetzesregelung. Club-Mitglieder müssen sich noch gedulden, bevor sie das Gras legal abholen dürfen.