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Boystown-Prozess: Sexualstraftäter – wie gelingt ein Zurück in die Gesellschaft?

Arrested man in handcuffs with handcuffed hands behind back
Resozialisiert oder Risiko? Psychiatrische Gutachten spielen vor Gericht eine Rolle. Bild: iStockphoto / BrianAJackson
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Therapie von Sexualstraftätern: "Es geht um die Rückkehr in die Gesellschaft"

07.12.2022, 15:3508.12.2022, 09:23
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Zwölf und zehneinhalb Jahre mit je anschließender Sicherheitsverwahrung, acht und sieben Jahre Haft – so lautete das Urteil des Landesgerichts Frankfurt am Main am Dienstag im Prozess um vier Männer, die kinderpornografisches Material auf der Plattform "Boystown" verbreiteten. Psychologische Gutachter erkannten bei zwei der Angeklagten eine hohe Rückfallgefahr. Doch nach welchen Kriterien erfolgen diese Einschätzungen?

Watson fragte Jürgen Müller. Er ist Professor für forensische Psychiatrie, Chefarzt in der Askepios Klinik Göttingen, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) und erstellt Gutachten für Prozesse.

"Häufiger führen mehrere Gründe zu einer Sexualstraftat."

watson: Wenn wir von Sexualstraftätern sprechen – wen meinen wir?

Prof. Jürgen Müller: Menschen, die durch eine sexuelle Straftat auffällig geworden sind. Hier muss man unterscheiden, denn hinter manchen Delikten steckt zwar ein sexuelles Motiv, es handelt sich aber nicht um eine sexuelle Straftat und somit auch nicht um einen "Sexualstraftäter" im juristischen Sinn. Wenn jemand zum Beispiel getragene Socken von der Nachbarin klaut, wäre das Diebstahl. Wenn den Täter getragene Socken erregen, steckte dahinter aber auch ein sexuelles Motiv. Für uns Psychiater ist die Motivation wichtig, für das Gericht der vorliegende Strafbestand.

Stecken hinter Sexualstraftaten mehr Motive als Sex?

Meist ist auch das Motiv vorrangig sexueller Natur, aber nicht immer. Häufiger führen mehrere Gründe zu einer Sexualstraftat. Eine sexuelle Neigung kann zugrunde liegen, aber auch ein gewisses Aggressionspotential, ein mangelhafter Umgang mit Kränkungen und Empathielosigkeit können eine Rolle spielen. Das alles muss diagnostisch aufgeklärt und dann therapeutisch aufgearbeitet werden.

Wie kann man sich die Therapie vorstellen?

Wir haben ein breites Spektrum an therapeutischen Möglichkeiten. Bei den verurteilten Sexualstraftätern, mit denen wir zu tun haben, geht es zusätzlich zur Behandlung auch um Resozialisierung und eine Rückkehr in unsere Gesellschaft. Da kommt Verhaltenstherapie zu tragen, die sich ganz praktisch auf den Alltag und den Umgang mit Risikosituationen auswirken soll. Die Täter lernen zum Beispiel, ihre zu gefährlichen Situationen führenden Trigger zu erkennen und wie sie in Zukunft damit umgehen können. Es werden aber auch medikamentöse Therapieverfahren und viele andere Ansätze genutzt.

"Im Bereich der digitalen Mediennutzung lassen sich oft Rückschlüsse (...) ziehen."

Im Alltag tauchen Trigger auf, denen man im Gefängnis nicht ausgesetzt war, oder?

Gerade diese ersten Schritte in den Alltag sind tatsächlich sehr wichtig und auch insofern potenziell gefährlich, als da neue Risikosituationen auftreten können. Wir arbeiten daher über einen ganz langen Zeitraum daran, dass der Täter seine persönlichen Risikofaktoren und Risikosituationen erkennt und lernt, sie zu vermeiden und damit umzugehen, wenn er sie nicht vermeiden kann. Es ist auch wichtig, dass er eine Beschäftigung findet, die ihn stabilisiert.

Gibt es auch Straftäter, die ihre sexuelle Neigung nicht behandeln lassen wollen?

Natürlich. Es gibt Menschen, die gar kein Problem in ihrer sexuellen Orientierung sehen und meinen, es sei nur die biedere Gesellschaft, die sie gängelt. Die versuchen dann vielleicht, nicht strafrechtlich auffällig zu werden, passen sich aber nur oberflächlich an, eine echte Einsicht bleibt dann aus.

Können Therapeuten innere Uneinsicht erkennen?

Das kommt darauf an: Jemand, der ambulant in die Behandlung kommt, also zum Beispiel nur alle zwei Wochen Kontakt zum Therapeuten hat, kann sein Verhalten besser verschleiern, als jemand, der im Maßregelvollzug ist und unter ständiger Beobachtung und Behandlung steht, weil dann doch hier und da Momente passieren, die für den Behandler aufschlussreich sind. Zum Beispiel im Bereich der digitalen Mediennutzung lassen sich oft Rückschlüsse auf weiterhin bestehende sexuelle Vorlieben ziehen – die Mediennutzung bekommt man im Maßregelvollzug oftmals besser mit.

Illustration zum Thema Darknet . Nahaufnahme eines Laptops mit Binaercode. Im Hintergrund sitzt ein Mann an einem Computer, Berlin, 13.01.2017. MODEL RELEASE vorhanden, Model release available, MODEL  ...
Auch das Darknet ist kein straffreier Raum.Bild: Florian Gaertner/photothek.net via imago

Gibt es Menschen, wo einfach nichts greift?

Es gibt Menschen, bei denen alle zur Verfügung stehenden therapeutischen Mittel ausgeschöpft wurden und die dennoch ein enorm hohes Risiko haben, erneut eine Straftat zu begehen. Wenn die potenzielle Gefahr, die von diesem Menschen ausgeht, dauerhaft hoch ist und er ist nicht behandelbar, dann muss das Gericht natürlich eine Sicherheitsverwahrung abwägen. Unser Rechtsstaat hat ja eine Schutzfunktion gegenüber unserer Gesellschaft.

Arbeiten Sie auch mit Opfern?

Wir fokussieren uns bei unserer Arbeit auf die Täter, allein schon, weil Täter und Opfer in Psychiatrien einander nicht begegnen sollen und daher die Arbeitsbereiche getrennt sind. Allerdings sind viele der Sexualstraftäter selbst auch schon Opfer von sexuellem Missbrauch gewesen, das spielt in der Aufarbeitung dann natürlich eine Rolle.

Anlaufstellen nach sexueller Gewalt
Das Hilfetelefon sexueller Missbrauch berät unter 0800/2255530 Betroffene von Kindesmissbrauch und Menschen, die sich um ein Kind sorgen.
www.hilfe-telefon-missbrauch.online

Das Bundeshilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" berät kostenlos unter: 08000/116016.
www.hilfetelefon.de

Tauwetter e.V. ist eine Anlaufstelle für Männer, die sexueller Gewalt ausgeliefert waren: 030/6938007
www.tauwetter.de

Wenn viele Täter selbst Opfer waren, scheint es umso wichtiger, den Kreislauf zu durchbrechen.

Absolut. Das sind Konditionierungen, die aufgebrochen werden müssen. Da ist die Verhaltenstherapie eine große Hilfe, damit zukünftige, gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen und so neue Opfer verhindert werden.

Welche Rolle spielt Reue für die Therapie?

Reue ist ein schwieriger Begriff, weil diese sich auf die Vergangenheit bezieht, das wäre vor allem für die Auseinandersetzung mit dem Opfer wichtig. Die Therapie konzentriert sich eher darauf, dass der Täter keine weiteren Straftaten begeht, wir sind auf die Zukunft gerichtet.

Wie schwierig ist es, Prognosen abzugeben? Sie können ja nicht in die Zukunft schauen.

Nein, in die Zukunft schauen können wir nicht. Wir würden aber auch nie sagen: "Dieser Mensch wird nie wieder eine Sexualstraftat begehen." Bei den Prognosen geht es darum, das Risiko einzuschätzen, welches von dem jeweiligen Menschen ausgeht und seine Motivation zu erkennen, um dann entsprechende Rahmenbedingungen zu empfehlen, innerhalb derer Straftaten unwahrscheinlicher werden. Diese müssen dann über einen längeren Zeitraum erprobt werden. Erst dann ist eine Entlassung vertretbar.

"Aus Verhältnismäßigkeits-gründen wurden in den vergangenen Jahren auch Menschen entlassen, die Therapeuten (...) weiterhin für gefährlich hielten."

Was passiert dann?

Im Grunde ist das eine Rechtsgüterabwägung: Auf der einen Seite steht der Freiheitsanspruch des Individuums, auf der anderen Seite die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Schaden an Mitgliedern der Gesellschaft kommt. Wir als Therapeuten können nur die Täter behandeln und uns zu der Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straftat äußern; die Abwägung dieses Risikos unter Berücksichtigung des individuellen Freiheitsrechtes muss das Gericht vornehmen.

Ist es frustrierend, wenn eine Person entlassen wird, bei der man ein ungutes Gefühl hat?

Aus Verhältnismäßigkeitsgründen wurden in den vergangenen Jahren durchaus auch Menschen entlassen, die Therapeuten in der Klinik weiterhin für gefährlich hielten. Nicht alle werden wieder übergriffig, aber manche leider schon. Das ist traumatisierend für die Opfer und für die behandelnden Psychiater auch manchmal recht frustrierend, ja. Aber es ist nun mal die Aufgabe eines Rechtsstaates – und in solch einem leben wir glücklicherweise – diese Abwägung zu machen.

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