Der Bundestag hat seine Entscheidung zur Organspende getroffen: Gesundheitsminister Jens Spahns Vorschlag zur doppelten Widerspruchslösung wurde abgelehnt. Dafür hat die Mehrheit der Abgeordneten für die informierte Entscheidungslösung gestimmt, wie sie von Annalena Baerbock propagiert wird.
Damit ändert sich vor allem: nichts. Oder nicht viel. Wir müssen in Zukunft lediglich damit rechnen, noch mehr Briefe von der Krankenkasse mit Infos zur Organspende zu bekommen, die möglicherweise ungelesen im Papierkorb landen. Oder aber wir werden im Bürgerbüro beim Abholen des Personalausweises danach gefragt, ob wir nicht Lust hätten, nach unserem Ableben eine Niere abzugeben. Eine Situation, in der die meisten Menschen wohl keine Lust haben, über den eigenen Tod zu sprechen.
Laut Umfragen stimmen die meisten Bürger einer Organspende zu: Über 80 Prozent würden im Falle des zweifelsfrei diagnostizierten Hirntods – denn nur dann dürfen Organe hierzulande entnommen werden – spenden. Dennoch besitzen nur 36 Prozent aller Menschen in Deutschland einen Organspendeausweis. Auf Intensivstationen sind es sogar nur 15 Prozent der Patienten, die ihren Willen verschriftlicht haben.
Schenkt man den Umfrageergebnissen Vertrauen, gibt es damit eigentlich schon eine Kultur der Organspende hierzulande – nur nicht in Schriftform. Ein Großteil der Bürger teilt die Mentalität, Organe spenden zu wollen. Eine Widerspruchslösung – bei der jeder zum Spender geworden wäre, der nicht ausdrücklich widerspricht – würde damit eher die allgemeine Meinung widerspiegeln als die Entscheidungslösung. Sollte man meinen.
Dennoch haben sich die Kritiker der Widerspruchslösung durchgesetzt. Deren Hauptargument war: Der Staat dürfe nicht voraussetzen, dass jeder Mitbürger Organspender sei. Von Zwang war die Rede. Besonders panische Stimmen sprachen von "menschlichen Ersatzteillagern". Dass wir als solche herhalten sollten, war niemals die Absicht der Widerspruchslösungs-Befürworter.
Sich mit seinem eigenen, unweigerlichen Tod zu befassen, ist natürlich nie schön und die Angst, seiner lebensnotwendigen Organe entledigt zu werden, berechtigt. Trotzdem gibt es einige Punkte, die die Kritiker der Widerspruchslösung falsch verstanden haben oder über welche sie nicht genügend informiert sind:
Vertreter der Widerspruchslösung wie Jens Spahn oder Karl Lauterbach wollten niemanden verpflichten, seine Organe abzugeben. Es heißt Widerspruchslösung, weil wir Widerspruch einlegen hätten können. Ohne Angabe von Gründen, jederzeit, nachdem wir mehrfach per Brief informiert worden wären, dass der Widerspruch möglich ist.
Mehr noch: Der Vorschlag, der besprochen wurde, war eine doppelte Widerspruchslösung. Wäre ein Hirntod diagnostiziert worden, wären die Angehörigen zusätzlich befragt worden, ob der Patient Vorbehalte gegen eine Organspende gehabt hätte. Ein Spende-Zwang hätte anders ausgesehen.
Der einzige Zwang wäre gewesen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen – eine Maßnahme, die vielen Menschen, die derzeit auf ein Organ warten, das Leben retten könnte. Das ist eine Zumutung, aber angesichts der Lage eine zumutbare.
Im Laufe unserer Leben ist es deutlich wahrscheinlicher, dass wir selbst ein lebensrettendes Organ benötigen, als dass wir an einem irreversiblen Hirnschaden sterben und so zu Spendern werden.
In Anbetracht der aktuellen Lage und der medizinischen Möglichkeiten, die uns nach wie vor von Spenderorganen abhängig machen, wäre es damit nur sinnvoll, sich nachhaltig mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Und die Entscheidungslösung, wie sie in den letzten Jahren galt, war bisher offensichtlich nicht nachhaltig genug.
Um die Spendenmentalität mit der Gesetzeslage zusammenzuführen, müsste das System der Entscheidungslösung nachhaltig überarbeitet werden. Noch mehr Briefe zu schicken oder gar bei Behördengängen auf die Spendenmöglichkeit hinzuweisen, wirkt wie eine verstaubte bürokratische Maßnahme, die bisher nicht genügend erfolgreiche Ergebnisse geliefert hat.
So radikal, wie viele meinen, wäre ein Wandel zur Widerspruchslösung übrigens nicht: In den meisten europäischen Ländern, wie in Spanien, Frankreich oder Italien, wird die Lösung bereits praktiziert.
Ohne die informierte Entscheidungslösung grundsätzlich zu verteufeln – schließlich zielt auch sie im Endeffekt darauf ab, mehr Organspenden zu generieren: Die zusätzlichen Maßnahmen, die nun nach der Bundestagsabstimmung geplant sind, reichen nicht aus.
Auch, dass die Widerspruchslösung den Organmangel ausgemerzt hätte, ist selbstverständlich ein Trugschluss. Keine politische Maßnahme dieser Welt ist ein sofort wirksames Allheilmittel. Damit den Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, geholfen werden kann, müssen noch mehr Stellschrauben bewegt werden:
Dass alle Möglichkeiten Risiken bergen, ist klar. Es sollen bloß nicht alle moralischen Grundvorstellungen und ethischen Bedenken über Bord geworfen werden. Der Mensch ist unter keinen Umständen ein Ersatzteillager. Er sollte allerdings auch nicht zum drohenden Tode verurteilt sein, wenn eines seiner Organe versagt.
Das Ergebnis der jüngsten Organspende-Debatte beweist letztlich vor allem eines: viel Lärm um wenig lebensrettende Maßnahmen.