Darf ich eigene Snacks mit ins Kino nehmen?
Popcorn gehört zum Kino einfach dazu: In einer Yougov-Umfrage aus dem Jahr 2022 kürten 43 Prozent der Befragten süßes Popcorn zum beliebtesten Kinosnack.
Ein Viertel entschied sich für Nachos, immerhin jeder Fünfte benötigt überhaupt keine süße oder salzige Beilage zum Film.
Für alle, die keine zwei Stunden ohne Snack aushalten, wäre es sinnvoll, einfach eigene Leckereien mit in den Kinosaal zu bringen – aber das ist verboten. Oder? Bei watson findest du die Antwort.
Darf man Snacks mit ins Kino bringen?
Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht verboten, Snacks und Getränke mit ins Kino zu bringen.
Aber: Der Betreiber hat das Hausrecht und kann somit selbst bestimmen, was in seinen Räumlichkeiten erlaubt ist und was nicht.
Bei großen Ketten kannst du davon ausgehen, dass in der Hausordnung geregelt ist, dass das Mitbringen von Snacks und Getränken verboten ist.
Wenn du hingegen ein kleineres Kino besuchst, kannst du Glück haben, dass die Hausordnung eigene Speisen nicht verbietet. Um auch moralisch auf der sicheren Seite zu stehen, kannst du zusätzlich beim Personal nachfragen.
Da in kleinen Kinos das Popcorn manchmal etwas günstiger ist, solltest du vorher abwägen, ob sich das überhaupt lohnt und ob deine mitgebrachten Sachen geschmacklich mit frischem Popcorn mithalten können.
Warum darf man keine Snacks mit ins Kino bringen?
Dass die meisten Kinos mitgebrachtes Essen verbieten, hat wirtschaftliche Gründe.
Denn die hohen Preise für Popcorn und Nachos dienen der Finanzierung der Kinos. Konkret kann das bedeuten, dass Kinotickets teurer werden, wenn weniger Popcorn verkauft wird.
"Was wir doch alle wollen, ist, dass auch derjenige, der sich nur das Kinoticket leisten kann, dass auch der die Chance hat, ins Kino zu gehen", sagt Christine Berg vom Kinoverband HDF Deutschlandfunk Nova.
Sind Taschenkontrollen im Kino legal?
Auch wenn das Hausrecht des Kinos eigene Snacks und Getränke verbietet, bedeutet das nicht automatisch, dass deine Tasche kontrolliert werden darf, erklärt Rechtsanwalt Kai Solmecke von "Roland Rechtsschutz".
Er sagt: "Taschenkontrollen sind nur zulässig, wenn ein konkreter Verdacht einer Straftat, also vor allem eines Diebstahls, vorliegt. Besteht ein solcher konkreter Verdacht nicht, ist die Taschenkontrolle nur zulässig, wenn der Betroffene einer solchen Kontrolle auch zustimmt."
Laut SWR3 steht im Falle einer Straftat wie Diebstahl dem Kinobetreiber das Selbsthilferecht zu. Da Süßigkeiten in der Handtasche jedoch keine Straftat sind und maximal dem Hausrecht widersprechen, darf der Kinobetreiber nicht von dir verlangen, deinen Tascheninhalt dem Personal vorzuzeigen.
In einigen Kinos wird in der Hausordnung angekündigt, dass stichprobenartige Taschenkontrollen möglich sind. Diese Klauseln sind jedoch rechtlich gesehen unwirksam.