Du stehst im Supermarkt, siehst diesen riesigen Stapel Erdbeerschalen und dann landet eine ganz plötzlich in deiner Hand. Nur mal probieren. Ist ja keine große Sache, oder? Das machen doch alle. Oder?
Zwischen Moral und Gesetz liegt oft die Vernunft. Was nun aber erlaubt ist und was nicht, erklärt dir watson.
So lecker sie auch aussehen: Erdbeeren im Supermarkt zu probieren, bevor man sie bezahlt hat, ist rechtlich gesehen nicht erlaubt. Auch wenn es "nur eine ist", gilt das als Diebstahl, denn die Ware gehört bis zum Bezahlen den Händler:innen.
Ausnahmen gibt es nur, wenn ausdrücklich zum Probieren eingeladen wird, etwa durch ein Schild oder bei Verkostungen. Manchmal darf man auch auf Nachfrage probieren, meist dann, wenn Kinder dabei sind.
Wer aber heimlich nascht, riskiert im Zweifel Ärger, bis hin zu Hausverbot oder Anzeige. Also lieber erst zur Kasse, dann zur Erdbeere.
Wer im Supermarkt ungefragt Obst nascht, begeht rein rechtlich Diebstahl, selbst wenn es nur eine Erdbeere ist. In vielen Fällen bleibt es bei einer Ermahnung oder einem Hausverbot, doch Supermärkte können auch Anzeige erstatten.
Dann drohen im schlimmsten Fall eine Geldstrafe oder – bei Wiederholung sogar eine Freiheitsstrafe. Auch wenn es harmlos wirkt: Die Justiz sieht das ziemlich ernst.
Wie sieht es aber mit Lebensmittel aus, die man offensichtlich kaufen wird? Darf man die dann vorab schon essen oder probieren? Rein rechtlich: nein. Denn vor dem Bezahlen riskiert man eine Anzeige wegen Diebstahl, da die Ware noch im Besitz des Supermarktes ist.
Viele Supermärkte sind zwar kulant, aber bei Obst, wie beispielsweise Erdbeeren, die dann an der Kasse gewogen werden, ist das Probieren nie gern gesehen und kann im schlimmsten Fall strafrechtlich verfolgt werden.
Auch wenn die Versuchung groß ist: Rechtlich ist die Sache klar. Erdbeeren schmecken doch sowieso besser, wenn man sie ganz offiziell mit gutem Gewissen isst, am besten draußen in der Sonne, mit dem Kassenbon in der Tasche.