Social-Media-Star Pamela Reif hat den Schleichwerbungsprozess verloren. Die Influencerin darf nun auf Instagram nicht für Produkte oder Anbieter werben, ohne diese kenntlich zu machen. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Donnerstag entschieden.
Der Verband Sozialer Wettbewerb mit Sitz in Berlin hatte eine Unterlassungsverfügung gegen die junge Frau erwirkt. In der Verhandlung im Januar hatte Reif den Vorwurf der Schleichwerbung zurückgewiesen. Aus ihrer Sicht ist es Werbung, wenn sie für die Präsentation bezahlt wird. Das kennzeichne sie immer.
Der Vorsitzende Richter hielt ihr entgegen, beim Instagram-Auftritt einer so bekannten Person sei zwischen geschäftlich und privat kaum zu unterscheiden. Neben Reif waren und sind weitere Influencerinnen wegen möglicherweise fehlender Werbekennzeichnungen in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt. In München wird Ende April eine Entscheidung in einem Verfahren unter Beteiligung von Cathy Hummels erwartet.
Mit mehr als vier Millionen Followern gehört Pamela Reif zu den deutschen Stars bei Instagram. Die 22-Jährige aus Karlsruhe lässt ihr Publikum mit Fotos und Videos an ihrem Leben teilhaben, sie präsentiert dabei oft Bekleidung.
(dpa)