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Edeka verliert vor Gericht: Das darf der Supermarkt jetzt nicht mehr

Leipzig, 27.02.2019, Innenstadt , Im Bild: EDEKA Logo , *** Leipzig 27 02 2019 City centre In picture EDEKA Logo
Im Saft-Streit muss die Supermarktkette einen harten Schlag einstecken.Bild: imago images / PicturePoint / imago images / PicturePoint
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Edeka verliert vor Gericht: Das darf der Händler jetzt nicht mehr

16.01.2022, 08:29
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Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Saftflasche der Edeka-Eigenmarke Albi ist eine unzulässige Nachbildung der klassischen Granini-Flasche. Die Richter untersagen Edeka und Albi den Verkauf sowie das Bewerben der umstrittenen Flaschenform. Edeka kündigte an, die vollständige Urteilsbegründung abzuwarten und notfalls weitere rechtliche Schritte einzulegen. Doch zurück zum Anfang...

Preiserhöhung mit schweren Folgen

Edeka und Eckes-Granini befinden sich bereits seit Herbst letzten Jahres im Streit um zukünftige Konditionen. Der Safthersteller forderte zunächst eine Preiserhöhung von rund sechs Prozent, welche Deutschlandchef Kay Fischer mit steigenden Kosten für nachhaltige Verpackungen rechtfertigte. Edeka wies diese ab und ersetzte die Granini-Produkte mit Getränken der firmeneigenen Albi-Marke.

Dabei erinnerten die bauchigen 1-Liter-PET-Flaschen der Edeka-Tochter Albi mit dem Etikett am Flaschenhals und dem farbigen Verschluss stark an ihren Saft-Vorgänger – den Granini Flaschen.

Hamburg, 25. September 2020 - Fruchtsaftflaschen in einem Getr�nkemarkt *** Hamburg, 25 September 2020 Fruit juice bottles in a beverage market PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY
Bild: www.imago-images.de / xim.gs

Daraufhin klagte Granini gegen den Hamburger Einzelhändlerriesen. Begründung: Die Flaschen der Albi-Säfte seien denen von Eckes-Granini optisch zu ähnlich. Wegen mutmaßlichem "Design-Klau" musste der Supermarktkonzern die Produkte seiner Eigenmarke erst einmal wieder aus dem Regal nehmen. Nach Ansicht von Eckes-Granini verletzt das Design die Markenrechte des Saftherstellers.

Eckes-Granini verbucht juristischen Etappensieg

Dieser Einschätzung schloss sich nun das Gericht an. Die Albi-Flaschen, seien eine "nachschaffende Nachahmung". Daran ändere auch das "Albi"-Logo auf der Flasche wenig, erläuterte ein Gerichtssprecher laut der "LebensmittelZeitung".

Edeka zweifelt Entscheidung an

Die Eilentscheidung des Oberlansgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.

"Wir werden nun erst einmal die vollständige Urteilsbegründung abwarten und prüfen intensiv, ob wir weitere rechtliche Schritte einlegen", kündigte ein Edeka-Sprecher auf LZ-Anfrage bereits an.

"Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass es sich bei der Flasche der Marke 'Albi' um ein eigenständiges Produkt handelt."

Die Flaschenform unterscheide sich in mehreren Merkmalen wesentlich vom Granini-Exemplar. Darüber hinaus sei "Albi" seit vielen Jahren als eigenständige Marke bekannt.

(abd)

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