Titandioxid ist zum 8. August von der EU-Kommission verboten worden. Viele Jahre durfte der Stoff Lebensmitteln zugesetzt werden, diente als Weißmacher. Doch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam mittlerweile zu dem Schluss, dass der Lebensmittelzusatzstoff "nicht mehr als sicher angesehen werden kann".
Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Titandioxid nach dem Verzehren erbgutschädigend ist. Und so verschwindet der Stoff in Zukunft aus Lebensmitteln. Doch bis zum Stichtag, also dem 7. August, hergestellte Lebensmittel, können in den Supermärkten noch verkauft werden, berichtet die "Gießener Allgemeine". Das geht so lange, bis ihr Verbrauchs- beziehungsweise Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist.
Titandioxid ist als Lebensmittelzusatzstoff auch unter der Bezeichnung E171 bekannt – und der findet sich in so einigen Produkten.
Die Liste ist sogar ziemlich lang. Wie der "Bayerische Rundfunk (BR)" berichtet, kann der Zusatzstoff zum Beispiel in Mozzarella, Suppen, Soßen oder Mayonnaise enthalten sein. Auch Marshmallows, der Überzug von Schokolinsen oder Kaugummi können mit dem Weißmacher zugesetzt sein. Auch bei Süßigkeiten lohnt es sich deshalb, genauer auf der Packung nachzulesen.
Unter der Bezeichnung "CI 77891" kann der Stoff auch in Medikamenten, wie Tabletten, oder in Sonnencremes zu finden sein, schreibt der "BR". Auch Zahnpasta kann ihn enthalten. Dass der Stoff, der Produkte weiß machen soll, gerade dort unter den Inhaltsstoffen sein kann, ist nicht überraschend. Schließlich wollen viele Leute mit Zahnpasta eben genau das: Zähne weiß bekommen.
In Kosmetika und Medikamenten soll Titandioxid auch weiterhin erlaubt bleiben.
Dass Titandioxid verboten werden soll, ist nicht neu. Angekündigt wurde das Verbot schon Anfang des Jahres, und noch viel länger wird die Sicherheit des Farbstoffes für den Menschen diskutiert.
Ob sich aber alle Hersteller rechtzeitig dem Verbot anpassen konnten und Lebensmittel nachliefern, ist nicht klar, berichtet die "Gießener Allgemeine".
(and)