Dass in Lebensmitteln gelegentlich Dinge landen, die dort eigentlich nicht hingehören, dürfte sich kaum vermeiden lassen. Wird ein fremder Gegenstand entdeckt, müssen Lebensmittelhersteller aber schnell handeln. Denn gerade scharfkantige Metall- und Plastikteilchen oder Keime können mitunter gesundheitsgefährdend sein.
Allein der Verdacht, dass ein Produkt nicht den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit entspricht, verpflichtet die Unternehmen das betroffene Lebensmittel sofort zurückzurufen. Auf dem Portal "Lebensmittelwarnung.de", das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betrieben wird, können sich Verbraucher*innen einen Überblick über die aktuellen Warnungen verschaffen.
Auf dem Portal warnt das BVL jetzt vor einem Produkt der Supermarktkette Rewe.
Konkret geht es um den Wurstaufschnitt "Lyoner mit Paprika und Ei" der Rewe Hausmarke. Betroffen ist der Aufschnitt, der bis zum 31. März 2024 haltbar ist. Produkte mit einem anderen Haltbarkeitsdatum hingegen sind von der Maßnahme ausgenommen.
Rewe ruft die Wurst nun zurück und rät dringend vom Verzehr ab: Es bestehe der Verdacht, "dass sich in den Packungen kleine transparente Kunststoffsplitter befinden", teilt das Unternehmen mit. Eine Gesundheitsgefährdung könne nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Sorgen machen müssen sich jedoch lediglich Kund:innen aus Nordrhein-Westfalen, denn nur dort war die betroffene Lyoner in den Filialen. Wer den Aufschnitt gekauft hat, kann ihn im jeweiligen Markt zurückgeben. Der Kaufpreis wird laut "Lebensmittelwarnung.de" auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Für den Umgang mit potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln gibt die Verbraucherzentrale Tipps. Wer den Verdacht hat, ein für den Verzehr ungeeignetes Lebensmittel gekauft zu haben, kann bei den zuständigen Überwachungsbehörden eine sogenannte Beschwerdeprobe einreichen.
In einem solchen Fall ist immer das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig. Dort wird die Probe analysiert. Erhärtet sich der Verdacht, leitet das Amt weitere Maßnahmen ein, gegebenenfalls auch juristische. Die Probe ist für Verbraucher:innen kostenlos.
Erst Anfang der Woche hatte Rewe ein Produkt zurückgerufen. Der Fall ist besonders brisant, da es sich um einen Kinderartikel handelt. Konkret geht es um drei LED-Kissen, die aufgrund einer Fehlfunktion überhitzen könnten. Rewe warnt davor, dass die Erwärmung das umgebende Material verschmort. Daher könne eine Gesundheitsgefährdung "nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden".
Verbraucher:innen sollten die Augen beim Verzehr von Lebensmitteln immer offen halten. Übermäßigen Grund zur Sorge gibt es aber nicht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichte im vergangenen Jahr lediglich 308 Rückrufe.