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Supermarkt-Rückruf: Edeka warnt vor "Gut & Günstig Knusper Dinos"

Eine Filiale von Edeka, Logo am Gebeaude Geb
Die Supermarktkette Edeka muss ein Produkt zurückrufen.Bild: imago images / rene traut
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Supermarkt: Edeka ruft "Knusper Dinos" zurück

14.05.2024, 15:3714.05.2024, 15:37
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Dass in Lebensmitteln gelegentlich Dinge landen, die dort eigentlich nicht hingehören, dürfte sich kaum vermeiden lassen. Wird ein fremder Gegenstand entdeckt, müssen Lebensmittelhersteller aber schnell handeln. Denn gerade scharfkantige Metall- und Plastikteilchen, aber auch Keime können mitunter gesundheitsgefährdend sein.

Allein der Verdacht, dass ein Produkt nicht den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit entspricht, verpflichtet die Unternehmen dazu, betroffene Lebensmittel sofort zurückzurufen.

Auf dem Portal "Lebensmittelwarnung.de", das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betrieben wird, können sich Verbraucher:innen einen Überblick über die aktuellen Warnungen verschaffen.

Dort warnt das BVL nun vor einem "Gut & Günstig"-Produkt, das bei Edeka verkauft wird.

Supermarkt-Rückruf: Warnung vor "Knusper Dinos"

Konkret geht es um die "Gut & Günstig Knusper Dinos" der Firma Paul Daut GmbH & Co. KG. Betroffen ist das Tiefkühlprodukt in der 400-Gramm-Packung, das bis zum 3. April 2025 haltbar ist. Produkte mit einem anderen Haltbarkeitsdatum hingegen sind von der Maßnahme ausgenommen.

Die Firma ruft die "Knusper Dinos" nun zurück. "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen "Knusper Dinos" Fremdkörper aus Metall befinden könnten", teilt das Unternehmen mit. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werde daher vom Verzehr des Produktes abgeraten.

Edeka ruft die Knusper Dinos zurück.
Edeka ruft die Knusper Dinos zurück.bild: lebensmittelwarnung.de

Die "Knusper Dinos" wurden vorwiegend bei Edeka und Marktkauf in weiten Teilen Deutschlands angeboten. Verkauft wurden sie in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Nordrhein-Westfalens und Thüringen.

Wer das Tiefkühlprodukt gekauft hat, kann es im jeweiligen Markt zurückgeben. Der Kaufpreis wird laut Pressemitteilung auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

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Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln

Für den Umgang mit potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln gibt die Verbraucherzentrale Tipps. Wer den Verdacht hat, ein für den Verzehr ungeeignetes Lebensmittel gekauft zu haben, kann bei den zuständigen Überwachungsbehörden eine sogenannte Beschwerdeprobe einreichen.

In einem solchen Fall ist immer das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig. Dort wird die Probe analysiert. Erhärtet sich der Verdacht, leitet das Amt weitere Maßnahmen wie juristische ein. Die Probe ist für Verbraucher:innen kostenlos.

Verbraucher:innen sollten die Augen beim Verzehr von Lebensmitteln immer offen halten. Übermäßigen Grund zur Sorge gibt es aber nicht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichte im vergangenen Jahr lediglich 308 Rückrufe.

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