Lange einen Parkplatz suchen und sich dann auch noch in die Lücke quetschen? Viel zu anstrengend. Gerade in einer Stadt. Da kann man sich doch mal eben auf den Supermarkt-Parkplatz stellen. Da merkt es doch eh keiner.
Doch damit ist jetzt Schluss! Denn: Aldi Nord, Aldi Süd oder neuerdings auch Lidl vergeben Strafzettel, um sogenannte "Fremdparker" abzustrafen – also all diejenigen, die länger als 60 Minuten auf dem Parkplatz eines Supermarktes stehen.
Wie gehen sie dabei vor? Was passiert, wenn ich wirklich länger für meinen Einkauf benötige? Und wie viel Strafe kommt auf mich zu, wenn ich beim Fremdparken erwischt werde?
Watson hat bei Lidl, Aldi Nord und Aldi Süd nachgefragt und beantwortet die 7 wichtigsten Fragen.
Ja. Denn: Die Parkplätze sind Privateigentum. Das heißt: Insofern dort durch Schilder oder Aushänge deutlich ersichtlich ist, welche Regelungen gelten, dürfen die Discounter auch im eigenen Ermessen Bußgelder verhängen.
Geregelt ist das in § 305 Abs. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Für dich bedeutet das: Wenn du mit deinem Auto auf den Parkplatz eines Discounters fährst, muss dieser für dich deutlich erkennbar (laut § 305 Abs. 2 Nr. 2 des BGB "in zumutbarer Weise") ausgehängt haben, wann ein Bußgeld anfällt. Ist das alles der Fall, stimmst du automatisch den dortigen AGBs zu.
Die Begrenzung der Parkdauer auf Discounter-Parkplätzen ist nicht neu – auf den meisten Flächen ist es schon länger Pflicht, eine Parkscheibe im Auto auszulegen. Aldi Nord erklärt die Umstellung so:
Kundenfreundlicher? Die Discounter nennen alle denselben Grund: Sie würden ihren Kunden während der Öffnungszeiten ausreichend freie Parkplätze zur Verfügung stellen wollen. Gerade in Innenstädten, in der Nähe von Bahnhöfen oder Bürogebäuden hätte das ohne eine Überwachung aber nicht mehr funktioniert.
Es gibt kein einheitliches Kontrollsystem – doch bei allen drei von watson angefragten Discountern sind externe Dienstleister mit der Überwachung der Parkzeiten beauftragt. Dafür gibt es zwei Systeme:
Es kommt darauf an ...
Denn: Die Discounter können die Höchstparkdauer individuell festlegen – sofern sie in den AGBs "in zumutbarer Weise" (vgl. Punkt 1) für die Kunden erkennbar ist. Und: Noch gibt es nicht auf allen Discounter-Parkplätzen eine Regelung der Höchstparkdauer – genaue Angaben dazu, wie viele Parkplätze eine Regelung haben, machte keiner der angefragten Discounter. Es ist aber mit einer bundesweiten Ausweitung zu rechnen.
Kontrolliert wird die Höchstparkdauer in der Regel nur während der Öffnungszeiten der Märkte. Aber: Viele Discounter verhindern in der restlichen Zeit Fremdparken inzwischen. Zum Beispiel durch Schranken.
Alle drei Discounter gaben an, dass sie kein Geld durch die Beauftragung des Dienstleisters, der die Parküberwachung übernimmt, verdienen würden. Sie würden die Dienstleister weder bezahlen, noch selbst an den Einnahmen beteiligt sein – heißt es auf Nachfrage von watson.
Aldi Nord etwa gab an, mit dem Dienstleister Safe Place zusammenzuarbeiten – auf dessen Homepage ist nachzulesen, dass das Unternehmen selbst mit dem Fahrzeughalter abrechnet und etwaige entstehende Kosten einer Rechtsverfolgung und eines Ausfallrisikos übernimmt.
Die Sprecher der Discounter sind sich einig: Ein Besuch beim Discounter dauert nicht länger als 60 bis 90 Minuten. Einzig Lidl gab auf watson-Nachfrage an, dass die Strafe storniert werden könne, wenn:
Auch Aldi Nord verwies auf die Kulanz der Mitarbeiter – sofern der Kunde seinen Einkauf in der Filiale durch einen Kassenbon nachweisen könne.
Pauschal lässt sich das schwer sagen – die Discounter berufen sich bei der Höhe der Strafzettel auf regionale Unterschiede, die "dem öffentlichen Verkehr" angepasst seien. Auch der externe Dienstleister Safe Place schreibt das auf seiner Webseite.
Vereinfacht gesagt heißt das: Die Dienstleister verlangen in etwa dieselben Beträge, die die örtliche Feuerwehr oder Polizei bei gleichen Vergehen auf öffentlichen Plätzen verlangen würden. Sagen sie. Doch laut Bußgeldkatalog 2019, der als Richtwert gesehen werden kann, fallen die Strafen auf öffentlichem Grund deutlich geringer aus. Hier werden etwa 15 bis 20 Euro für ähnliche Vergehen fällig.
Beim Discounter musst du hingegen beinahe das Doppelte zahlen. Lidl nennt eine Obergrenze von 30 Euro, die allerdings nur "bei einer deutlichen Überschreitung der Parkzeit" anfallen würde. Bei Aldi Nord werden 19,90 Euro fällig, Aldi Süd gab watson keine Antwort auf diese Frage.
(hd)