Trotz strenger Qualitätskontrollen schaffen es immer wieder Lebensmittel und andere Produkte in den Handel, die potenziell gefährlich für Verbraucher:innen sind. Schließlich kann nicht jeder Artikel einzeln überprüft werden. Außerdem können Fehler in jedem Schritt auf der Reise eines Produktes bis zu den Kund:innen passieren. Die meisten Qualitätssicherungsverfahren verlassen sich auf stichprobenartige Verfahren.
Produktrückrufe bleiben also nicht aus. So veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beinahe täglich neue Warnungen. Ein aktueller Eintrag auf der Webseite der Behörde rät von einem Produkt ab, das eigentlich gesund ist. Der Verzehr des betroffenen Lebensmittels kann jedoch gesundheitliche Probleme zur Folge haben. Schuld ist ein Giftstoff, der darin nachgewiesen wurde.
Konkret handelt es sich dabei um Trockenfeigen, bei denen sich in Stichproben ein bedenklicher Stoff oberhalb des erlaubten Grenzwertes fand. Die getrockneten Früchte der Marke "Simply Sunny" waren teilweise mit Ochratoxin A belastet.
Der auch unter dem Namen Lagerschimmel bekannte Giftstoff wird teilweise schon während des Wachstums einer Pflanze gebildet. Meist entsteht er jedoch, wie alle Schimmelpilzgifte, durch einen fehlerhaften Umgang mit Agrarprodukten – etwa bei der Trocknung, Ernte, Lagerung oder beim Transport.
Nachgewiesen wurde der Giftstoff im Produkt "Simply Sunny, Feigen getrocknet, 400 g" der Firma Eurogroup Deutschland GmbH, Langenfeld. Dieses gab es bei Penny zu kaufen. Der Rückruf betrifft alle Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2023 sowie der Charge OA350020356/2 – 11 – 630. Alle anderen Produkte und Chargen sind ausdrücklich nicht von der vorsorglichen Maßnahme betroffen.
Kleinste Mengen von Ochratoxin A sind nicht schädlich. Sie kommen in zahlreichen Lebensmitteln vor. Größere Mengen von Ochratoxin A bergen jedoch zahlreiche potenzielle Gesundheitsrisiken. Etwa Leber- sowie Nierenschäden bis hin zum erhöhten Risiko einer Bildung von verschiedenen Tumoren. Diese Effekte konnten in Tierversuchen nachgewiesen werden.
Wer die Trocken-Feigen mit dem betroffenen Mindesthaltbarkeitsdatum (Mai 2023) erworben hat, kann diese in den jeweiligen Markt bringen und bekommt den Kaufpreis dafür zurückerstattet. Dies ist auch dann möglich, wenn kein Kassenbon mehr vorhanden ist.