Die EU schreibt den Verbraucherschutz seiner Bürger:innen groß. Deshalb gelten in den Mitgliedsländern die strengsten Lebensmittelvorschriften der Welt. Produkte, die gegen das strenge Regelwerk verstoßen, werden ohne Zögern vom Markt verbannt, selbst wenn sie in Ländern wie Australien oder den USA regulär erhältlich sind.
Den Bannstrahl der Konsumentenschützer:innen trifft nun eine Limonade des größten Getränkekonzerns der Welt: Coca-Cola. Ein Nischenprodukt des US-Lebensmittelgiganten, das hierzulande in Fachmärkten zu bekommen ist, beinhaltet bedenkliche Inhaltsstoffe. Der Lebensmittelschutz hat deshalb einen großangelegten Rückruf gestartet.
Betroffen ist eine Sorte der beliebten Limo-Reihe Fanta. Präzise dreht sich der Rückruf um die Sorte Fresa/Strawberry. Die 355-Milliliterflaschen der Geschmacksrichtung Erdbeere beinhalten chemische Zusätze, die gegen EU-Regularien verstoßen.
Das in Mexiko produzierte Getränk trägt in seiner Rezeptur die beiden Zusatzstoffe bromiertes Pflanzenöl und Dioctyl Natriumsulfosuccinat. Bei ersterem handelt es sich um ein Synthetikum, das sich in den Organen ablagern kann. Der zweite Stoff kann zu Übelkeit und Durchfall führen.
Und noch krasser: Dioctyl Natriumsulfosuccinat wird vorwiegend als Stuhlweichmacher verwendet. Es fällt in die Kategorie der Tenside und Abführmittel. Seine Hauptindikation ist die Behandlung und Vorbeugung von Verstopfung.
Die Lebensmittelwarnung ruft daher den kompletten Bestand in Deutschland zurück. Betroffen sind davon zehn Bundesländer: Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Wer eine Flasche von Fanta Fresa/Strawberry aus mexikanischer Produktion gekauft hat, kann das Produkt bei dem Händler zurückgeben. Die Lebensmittelwarnung schrieb dazu: "Verbraucher, die dieses Produkt gekauft haben, sollten das Produkt nicht verzehren und werden aufgefordert, dieses schnellstmöglich zu retournieren."
Dabei haben Kund:innen ein Anrecht auf Rückerstattung des Kaufpreises, ohne die Quittung für den Kauf präsentieren zu müssen.
In den Vertrieb gebracht hat es der Lebensmittelhändler KKB Sweets & More. Kosument:innen, die mehr Informationen über Rückgabe, Vertrieb und Gefahren wollen, können sich an das Unternehmen wenden.
"Wir bedauern den Vorfall und bitten alle unsere geschätzten Kund:innen um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten", gab das Unternehmen per Pressemitteilung bekannt.
Die "Lebensmittelwarnung" ist eine Einrichtung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie deren Landesbehörden und veröffentlicht regelmäßig Rückrufaktionen.