Die Palette an Nischenprodukten wächst immer weiter. Vor allem da, wo besondere Sorgen und Interessen vorherrschen, finden Lebensmittelproduzenten neue Märkte. Fündig werden sie dabei speziell bei Produkten, die auf die Bedürfnisse für Babys und Kleinkinder zugeschnitten sind.
Denn mit neuen Erkenntnissen über Ernährung und die Entwicklung von Kindern wächst auch die Nachfrage nach optimierten Produkten. Dazu gehören selbst so simple Produkte wie Wasser. Speziell behandelt, bieten viele Drogerien, Supermärkte und Discounter seit ein paar Jahren nun besonders bekömmliches Babywasser an.
Das Babywasser unterliegt bei der Herstellung besonders strengen Vorgaben. Das natriumarme Mineralwasser hilft bei der Zubereitung bekömmlicher Säuglingsnahrung und verspricht, keimfrei zu sein.
Das Reinheitsversprechen muss bei einigen Produkten aktuell aber mit besonderer Vorsicht genossen werden. Denn gleich bei drei Händlern werden Chargen von Babywasser zurückgerufen. Wie der Qualitätssicherheits-Service "lebensmittelwarnung.de" meldet, sind von dem bundesweiten Rückruf die Drogerien Rossmann und dm, sowie der Supermarkt Kaufland betroffen. Die Warnung bezieht sich auf Filialen in allen Bundesländern.
Vorsicht gilt bei den 1-Liter-Flaschen der Marken "babylove" von dm, "K-Classic Babywasser" von Kaufland und "Babydream Babywasser still" von Rossmann. Der Grund: In den betroffenen Flaschen befinden sich Krankheitserreger. Diese können beim Verzehr laut der Lebensmittelwarnung zu Magen- und Darm-Erkrankungen oder allergischen Reaktionen führen.
Infolge einer "mikrobiologischen Verunreinigung" zeigen sich laut der Bekanntmachung möglicherweise "Schwebstoffe oder Schlieren" im Wasser.
Betroffen sind beim Babywasser von Kaufland die Flaschen mit einer Haltbarkeit bis zum 30.11.2025. Bei dm gilt die Warnung zusätzlich für das Haltbarkeitsdatum am 27.08.2025. Bei Rossmann sind gleich mehrere Ablaufdaten gesundheitsgefährdend:
Die Vertreiber Dm, Rossmann und Kaufland rufen ihre Kund:innen dazu auf, die kontaminierten Babywasser nicht zu konsumieren. Stattdessen können die Flaschen in jedem zugehörigen Markt gegen Rückerstattung des Bezahlpreises abgegeben werden.
Die "Lebensmittelwarnung" ist eine Einrichtung des Bundesamtes für verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie deren Landesbehörden. veröffentlichen regelmäßig Rückrufaktionen