Egal ob mit dem Auto, per Flug oder per Bahn, für ein Wochenende, zwei Wochen oder gar einen Monat: Reisen bedeutet auch immer einen aufregenden Tapetenwechsel. Dabei möchte man die Entfernung vom Alltagsgeschehen genießen und neue Orte erkunden.
Das kann durchaus aufregend sein, bedeutet aber auch immer, dass man sich auf unbekanntes Terrain begibt. Gerade wenn man nicht im Vorhinein das Reiseziel samt Besonderheiten und Regeln studiert – wer hat darauf schon Lust? –, kann man durchaus mal ins Fettnäpfchen treten.
Daher kann es durchaus vorkommen, dass sich nichtsahnende Reisende über manch eine Strafe beklagen.
Doch natürlich kann es sogar Einheimischen passieren, dass sie nicht immer und überall wissen, welche Regeln sie in ihrem Heimatland zu befolgen haben. Das musste zuletzt ein Mann in Frankreich schmerzhaft erfahren. Er wurde zu einer Strafe von 150 Euro verdonnert – weil er an einem Bahnhof per Lautsprecher telefoniert hat.
Laut dem französischen Sender BFM wurde er zunächst vom Personal der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF angesprochen und aufgefordert, den Lautsprecher seines Smartphones auszuschalten. Als der Mann dagegen andiskutierte, brummten ihm die Mitarbeiter:innen die Strafe auf.
Und es gibt einen weiteren Grund zur Empörung: Weil er das Bußgeld nicht vor Ort bezahlte, musste der Mann sogar 50 Euro mehr bezahlen.
SNCF hat den Vorgang bestätigt. Gegenüber der Zeitung "Le Parisien" erläuterte ein Sprecher: "Es wäre dasselbe gewesen, wenn er auf seinem Handy laut Musik gespielt hätte."
Laut "The Local France" bittet SNCF darum, dass Passagier:innen ihre Handys auf Zugfahrten auf lautlos oder in den Vibrationsmodus schalten. Wer Telefonieren will, soll das nicht in vollen Abteilen, sondern in den Bereichen zwischen den Wagons machen, um andere Personen nicht zu stören.
Es gäbe zwar keine explizite Regel gegen das Telefonieren, Serienschauen oder Musikhören mit Lautsprechern, dennoch könnten einen die Schaffner:innen demnach zu einer Unterlassung auffordern.
Zugreisende können laut "The Local France" aber beruhigt bleiben: In der Regel sei es ungewöhnlich, dass Passagier:innen Strafen für derartiges regelwidriges Verhalten aufgebrummt werden.
Diese Regeln gelten zudem lediglich für das SNCF-Netzwerk, in etwa vergleichbar mit dem der Deutschen Bahn in Deutschland. Trotzdem würden auch lokale und regionale ÖPNV-Unternehmen für Busse, Trams und andere Fortbewegungsmittel generell um rücksichtsvolles Verhalten bitten, etwa wenn es um die eigene Lautstärke geht.