Der offizielle Sommer-Beginn am 20. Juni steht vor der Tür und die meisten Reisen für den Urlaub sind bereits gebucht. Umso größer war der Schock über die Insolvenz des drittgrößten Reisekonzerns in Europa: Die FTI Group ist pleite, hat am Montag seinen Insolvenzantrag gestellt. Damit dürften viele Kund:innen auf ihrem Geld sitzen bleiben.
Das schürt viele Sorgen und Ängste. Etwa, ob vielleicht der eigene Urlaub komplett ins Wasser fällt, an der Preisschraube gedreht wird oder auch andere Reiseunternehmen bald betroffen sein könnten.
Klar ist: Wer nur eine Einzelleistung über FTI gebucht hat, bleibt nicht nur auf den Kosten sitzen. Ein eventueller Alternativurlaub könnte die Reisekasse auch noch doppelt belasten. Die Verbraucherzentrale gibt einen Überblick und erklärt, welche Sorgen berechtigt sind und welche nicht.
Der FTI-Konzern war ein großer Player in der Touristik-Branche. Durch den Wegfall herrscht aktuell die Befürchtung, dass Preise in die Höhe schießen könnten und die Verfügbarkeiten eingeschränkt sind.
Besonders bei Dienstleistungen wie Mietwagen kann es tatsächlich zu Engpässen kommen. Denn viele Fahrzeuge sind bereits vermietet, wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auf watson-Anfrage erklärt: "Das kann dazu führen, dass die Angebote teuer werden oder gar nicht mehr verfügbar sind."
Besser könnte es bei Pauschalreisen aussehen. Sobald Betroffene die Stornierungsbestätigung von ihrem Veranstalter bekommen haben, können die Verbraucher:innen eine neue Reise buchen. "In diesem Fall sollten die Angebote verglichen werden." Allerdings raten die Verbraucherschützer:innen hier zur Flexibilität bei der Wahl des Urlaubsortes und des Zeitraums. So lässt sich möglicherweise Geld sparen.
Ob nun andere Reisekonzerne wegen der plötzlich erhöhten Nachfrage an der Preisschraube drehen, lässt sich nicht vorhersehen und bleibt abzuwarten. Aber: In der Regel sind Urlaube teurer, wenn sie kurzfristig gebucht werden.
Besonders schwierig ist deshalb die Situation für Reisende, die bei FTI Touristik keine Pauschalreise, sondern nur einzelne Leistungen wie Flüge oder Mietwagen gebucht haben. Diese Kund:innen bleiben in der Regel auf ihren Kosten sitzen.
"Wer keine Pauschalreise gebucht hat, bekommt sein Geld nicht zurück", erklärt die Verbraucherzentrale. "Eine Ausnahme ist, wenn die Anbieter Stornierungsmöglichkeiten anbieten", heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Denn: Individualreisen seien finanziell nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Die Verbraucherzentrale Berlin gibt den Tipp, sich direkt bei dem Veranstalter zu erkundigen, ob die Leistung wie geplant eventuell doch noch durchgeführt werden kann.
Wer dennoch auf seinen Urlaub nicht verzichten möchte, muss die betroffenen Leistungen erneut buchen und auf eigene Kosten bezahlen. Und zwar zusätzlich zu den schon bezahlten und nicht erhaltenen Leistungen. "Hier muss jede:r Verbraucher:in entscheiden, ob die Reise anderweitig durchführbar ist." Ist nur eine Leistung betroffen – etwa ein Mietwagen – könne es sinnvoll sein, nach Alternativen zu suchen und eventuelle Zusatzkosten in Kauf zu nehmen.
Für Verbraucher:innen, die eine Pauschalreise – also Flug und Hotel oder Flug und Mietwagen – bei FTI gebucht haben, gibt es zumindest finanziell Entwarnung. "Wichtig ist, dass alle Pauschalreisen abgesichert sind", betont die Verbraucherzentrale auf Nachfrage von watson. Und zwar unabhängig davon, ob sie die Reise direkt bei der FTI Touristik GmbH oder einem anderen insolventen Anbieter der FTI Group gebucht haben.
Falls die Reise nicht wie geplant stattfinden kann, gibt es für sie also das Geld zurück.
Entscheidend ist hierfür der so genannte Sicherungsschein, der bei der Buchung ausgestellt wird. Dieser sichert die Rückzahlung der Reisekosten im Falle einer Insolvenz des Veranstalters ab. Mit diesem Schein können Kund:innen ihre Ansprüche geltend machen.