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Regeln beim Grillen: Wo es erlaubt ist – und wo verboten

Ob Fleisch und Würstchen oder Fleischersatz, welche Rezepte für Salate, für Brot, Fisch, Dips und mehr: Grillen gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Am besten an allen beliebigen Orte ...
Grillen gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen – doch einige Dinge sind zu beachtenBild: dpa / Christin Klose
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Regeln beim Grillen: Wo es erlaubt ist – und wo verboten

14.05.2023, 09:14
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Die Sonne scheint, der Frühling ist da – und die Rauchschwaden ziehen gen Himmel. Ob traditionell mit Fleisch, Würstchen und Salat, oder doch lieber mit vegetarischen Rezepten mit Gemüse, Dips, Brot und Fleischersatz: Sommerzeit ist Grillsaison, vor allem in Deutschland.

Da stellen sich dieselben Fragen wie jedes Jahr: Wo ist es erlaubt, seinen Rost anzuzünden – und wo sollte man das lieber lassen?

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Grillen im Garten

Die meisten Bundesländer sind dem Grillen im Garten positiv gesinnt. Klar: Auch Richter:innen schmeißen gerne mal den Grill an, oder etwa nicht? Ausnahmen bestätigen die Regeln, wie sich weiter unten im Artikel zeigen wird. So oder so: Auch im Garten gibt es stets gewisse Regeln zu beachten.

Wenn sich etwa Nachbarn darüber beschweren, dass sie sich vom Qualm gestört fühlen, ist das ein Zeichen dafür, dass man etwas nicht richtig macht. Gerade Holzkohle-Grills sind oft Auslöser übermäßiger Rauchschwaden – im Gegensatz etwa zu Elektro- oder Gasgrills. Nachbarn haben das Recht, saubere Luft zu atmen. Hier hilft es, nicht nur den Qualm gering zu halten, sondern auch den Grill möglichst weit entfernt aufzustellen.

Zudem sollte man aus Brandschutz-Gründen darauf achten, nicht zu nah an Zäunen oder Fassaden zu brutzeln. Ist beides nicht der Fall, so ist der Garten ein guter Ort für den Grill. Vorausgesetzt, es ist der eigene Garten.

Ob Fleisch und Würstchen oder Fleischersatz, welche Rezepte für Salate, für Brot, Fisch, Dips und mehr: Grillen gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Am besten an allen beliebigen Orte ...
Auch beim Grillen im Garten gibt es Dinge zu beachten.Bild: imago images / imago images

Grillen auf dem Balkon

Beim Grillen auf dem Balkon sieht es etwas heikler aus: Auch diese Möglichkeit besteht zwar, viele Eigentümer:innen legen jedoch vertraglich fest, dass Grillen auf dem Balkon nicht gestattet ist.

Ein solches Verbot sollte einem nicht "Wurst" sein, denn unbefugtes Grillen auf dem Balkon kann zur Abmahnung oder gar direkter Kündigung führen. Vermieter:innen müssen darauf nicht extra hinweisen, es reicht eine Klausel, die unterzeichnet ist. Bevor man also auf dem Balkon seinen Grill anzündet: lieber nochmal den Vertrag durchgehen.

Übrigens: Ist das Grillen auf dem Balkon doch erlaubt, sollte man es sich auch hier nicht mit den Nachbarn verscherzen. Fühlen diese sich davon belästigt, können sie dagegen vorgehen. Hier ist man zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

Grillen auf der Terrasse

Theoretisch haben Vermieter:innen auch hier das Recht, das Grillen zu untersagen. Viele sehen dies jedoch lockerer. Rücksicht auf die Nachbarn ist aber auch in diesem Fall empfohlen.

Generell sollte man stets die Nachtruhe einhalten. Bei der gelegentlichen Grillparty auf der Veranda empfiehlt es sich, die Menschen in seinem Umfeld rechtzeitig einzuweihen und um deren Einverständnis zu bitten – vielleicht sogar mit zum Essen einzuladen?

Grillen in der Öffentlichkeit

An öffentlichen Orten – das meint etwa Parkanlagen, Wälder, Seen – sollte man immer auf entsprechende Schilder achten, die das Grillen ausdrücklich erlauben. Sind diese nicht zu finden, ist es verboten. Immer.

Gerade Wälder oder Seen befinden sich aus Naturschutzgründen oft in gesonderten Schutzzonen, in denen unter keinen Umständen gegrillt werden darf. Wer an solchen Orten dennoch brutzelt, kann mit Bußgeldern rechnen.

Ob Fleisch und Würstchen oder Fleischersatz, welche Rezepte für Salate, für Brot, Fisch, Dips und mehr: Grillen gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Am besten an allen beliebigen Orte ...
Nur bei Ausschilderungen kann man guten Gewissens öffentlich grillen.Bild: dpa / Christophe Gateau

Übrigens: Eine zu große Menge an Qualm und Ruß ist auch unabhängig von einer Erlaubnis nicht zu empfehlen. Ab einer gewissen Grenze gilt eine Verschmutzung als Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz. Wo genau diese Grenzen wiederum liegen, wird in den einzelnen Bundesländern definiert. Böden sollten möglichst verschont werden. Vögel sollten zwitschern, nicht röcheln.

Grillen in der Wohnung

Das Grillen in den eigenen vier Wänden sollte man sich zweimal überlegen. Oder besser gar nicht. Nicht immer ist im Mietvertrag explizit geregelt, dass man dies unterlassen sollte. Könnte jedoch auch daran liegen, dass Vermieter:innen nicht damit rechnen, dass jemand ernsthaft auf die Idee kommt, in seiner Küche den Grill anzuschmeißen. Folgende Punkte sprechen, unabhängig von einem Verbot, dagegen:

  • Rauchschwaden können nicht ordentlich abziehen und bleiben für lange Zeit in der Wohnung hängen. Diese riechen nicht nur unangenehm, sondern sind auch gesundheitsschädigend und lebensbedrohlich.
  • In Wohnungen mit mehreren Parteien können die Nachbarn vom Rauch- und Fettgeruch belästigt werden. Rufen diese die Polizei, könnte ein Bußgeld die Folge sein.
  • Möbel und Gegenstände können Feuer fangen und zu einer ernsten Gefahr werden. Allein die Funken und Fettspritzer können hierfür ausreichen.
  • Und zuletzt wird auf die große Menge an Fett, Ruß und Asche eine aufwendige Reinigungsaktion folgen müssen, auf die man keine Lust hat.

Fazit also zum Grillen innerhalb der eigenen Wohnung: Lieber direkt sein lassen.

Streit ums Grillen

Wie anfangs schon angedeutet: All die hier genannten Regeln treffen grundsätzlich zu, werden jedoch von unzähligen Ausnahmen gebrochen, die in den einzelnen Bundesländern stark variieren. Eine wirklich klare Orientierung gibt es daher nicht. Rechtlicher Streit hat immer wieder zu neuen Regelungen in den einzelnen Ortschaften geführt. Um nur ein paar Beispiele zu nennen:

  • Bonn: Von April bis September darf man einmal monatlich auf dem Balkon oder der Terrasse grillen – sofern man die Nachbarn 48 Stunden vorher informiert hat.
  • Hamburg: Mit dem Holzkohle-Grill auf dem Balkon brutzeln ist immer verboten, sofern es eine Mietwohnung mit mehreren Parteien ist.
  • Oldenburg: Nach 22 Uhr müssen Nachbarn keine Gerüche und Geräusche durch Grillen mehr hinnehmen. Viermal im Jahr darf man jedoch zu besonderen Anlässen von dieser Regel abweichen.
  • Bayern: Grillen ist bis zu fünfmal im Jahr gestattet. Der Grill muss aber am äußersten Ende des Gartens, rund 24 Meter entfernt von den Nachbarn aufgestellt werden.

Das sind nur vier von sehr vielen Beispielen. Regeln unterscheiden sich nicht nur, sondern werden von Ort zu Ort diffuser. Oft kommt es auf Einzelfälle an. Im Zweifel muss man sich also noch einmal über die Gegebenheiten vor Ort informieren.

Ansonsten kann man festhalten: Mit der Rücksicht auf Mitmenschen läuft es häufig am besten – und Probleme mit den Nachbarn lassen sich oft durch Freundlichkeit am leichtesten lösen.

Plötzlich zu dritt: Warum watson die Chefredaktion vergrößert
Swen ist Chefredakteur von watson. Er findet seinen Job so gut, dass er auch noch eine Kolumne über ihn schreibt. Hier berichtet er von schönen, traurigen und kuriosen Erlebnissen.

Die meisten Beobachtungen und Erlebnisse in meiner Kolumne sind anonymisiert. Du liest schließlich watson und schaust nicht Reality-TV.

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