Die Sonne scheint, der Frühling ist da – und die Rauchschwaden ziehen gen Himmel. Ob traditionell mit Fleisch, Würstchen und Salat, oder doch lieber mit vegetarischen Rezepten mit Gemüse, Dips, Brot und Fleischersatz: Sommerzeit ist Grillsaison, vor allem in Deutschland.
Da stellen sich dieselben Fragen wie jedes Jahr: Wo ist es erlaubt, seinen Rost anzuzünden – und wo sollte man das lieber lassen?
Zündende Idee oder brandgefährlich? Watson verschafft euch den Überblick.
Die meisten Bundesländer sind dem Grillen im Garten positiv gesinnt. Klar: Auch Richter:innen schmeißen gerne mal den Grill an, oder etwa nicht? Ausnahmen bestätigen die Regeln, wie sich weiter unten im Artikel zeigen wird. So oder so: Auch im Garten gibt es stets gewisse Regeln zu beachten.
Wenn sich etwa Nachbarn darüber beschweren, dass sie sich vom Qualm gestört fühlen, ist das ein Zeichen dafür, dass man etwas nicht richtig macht. Gerade Holzkohle-Grills sind oft Auslöser übermäßiger Rauchschwaden – im Gegensatz etwa zu Elektro- oder Gasgrills. Nachbarn haben das Recht, saubere Luft zu atmen. Hier hilft es, nicht nur den Qualm gering zu halten, sondern auch den Grill möglichst weit entfernt aufzustellen.
Zudem sollte man aus Brandschutz-Gründen darauf achten, nicht zu nah an Zäunen oder Fassaden zu brutzeln. Ist beides nicht der Fall, so ist der Garten ein guter Ort für den Grill. Vorausgesetzt, es ist der eigene Garten.
Beim Grillen auf dem Balkon sieht es etwas heikler aus: Auch diese Möglichkeit besteht zwar, viele Eigentümer:innen legen jedoch vertraglich fest, dass Grillen auf dem Balkon nicht gestattet ist.
Ein solches Verbot sollte einem nicht "Wurst" sein, denn unbefugtes Grillen auf dem Balkon kann zur Abmahnung oder gar direkter Kündigung führen. Vermieter:innen müssen darauf nicht extra hinweisen, es reicht eine Klausel, die unterzeichnet ist. Bevor man also auf dem Balkon seinen Grill anzündet: lieber nochmal den Vertrag durchgehen.
Übrigens: Ist das Grillen auf dem Balkon doch erlaubt, sollte man es sich auch hier nicht mit den Nachbarn verscherzen. Fühlen diese sich davon belästigt, können sie dagegen vorgehen. Hier ist man zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.
Theoretisch haben Vermieter:innen auch hier das Recht, das Grillen zu untersagen. Viele sehen dies jedoch lockerer. Rücksicht auf die Nachbarn ist aber auch in diesem Fall empfohlen.
Generell sollte man stets die Nachtruhe einhalten. Bei der gelegentlichen Grillparty auf der Veranda empfiehlt es sich, die Menschen in seinem Umfeld rechtzeitig einzuweihen und um deren Einverständnis zu bitten – vielleicht sogar mit zum Essen einzuladen?
An öffentlichen Orten – das meint etwa Parkanlagen, Wälder, Seen – sollte man immer auf entsprechende Schilder achten, die das Grillen ausdrücklich erlauben. Sind diese nicht zu finden, ist es verboten. Immer.
Gerade Wälder oder Seen befinden sich aus Naturschutzgründen oft in gesonderten Schutzzonen, in denen unter keinen Umständen gegrillt werden darf. Wer an solchen Orten dennoch brutzelt, kann mit Bußgeldern rechnen.
Übrigens: Eine zu große Menge an Qualm und Ruß ist auch unabhängig von einer Erlaubnis nicht zu empfehlen. Ab einer gewissen Grenze gilt eine Verschmutzung als Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz. Wo genau diese Grenzen wiederum liegen, wird in den einzelnen Bundesländern definiert. Böden sollten möglichst verschont werden. Vögel sollten zwitschern, nicht röcheln.
Das Grillen in den eigenen vier Wänden sollte man sich zweimal überlegen. Oder besser gar nicht. Nicht immer ist im Mietvertrag explizit geregelt, dass man dies unterlassen sollte. Könnte jedoch auch daran liegen, dass Vermieter:innen nicht damit rechnen, dass jemand ernsthaft auf die Idee kommt, in seiner Küche den Grill anzuschmeißen. Folgende Punkte sprechen, unabhängig von einem Verbot, dagegen:
Fazit also zum Grillen innerhalb der eigenen Wohnung: Lieber direkt sein lassen.
Wie anfangs schon angedeutet: All die hier genannten Regeln treffen grundsätzlich zu, werden jedoch von unzähligen Ausnahmen gebrochen, die in den einzelnen Bundesländern stark variieren. Eine wirklich klare Orientierung gibt es daher nicht. Rechtlicher Streit hat immer wieder zu neuen Regelungen in den einzelnen Ortschaften geführt. Um nur ein paar Beispiele zu nennen:
Das sind nur vier von sehr vielen Beispielen. Regeln unterscheiden sich nicht nur, sondern werden von Ort zu Ort diffuser. Oft kommt es auf Einzelfälle an. Im Zweifel muss man sich also noch einmal über die Gegebenheiten vor Ort informieren.
Ansonsten kann man festhalten: Mit der Rücksicht auf Mitmenschen läuft es häufig am besten – und Probleme mit den Nachbarn lassen sich oft durch Freundlichkeit am leichtesten lösen.